Mit einer DigiD loggen Sie sich einfach und sicher bei Behörden und Organisationen in den Niederlanden und in anderen europäischen Ländern ein. Durch die Nutzung der DigiD können die Behörden und Organisationen sicher sein, dass sie es mit der berechtigten Person zu tun haben. Ihre personenbezogenen Daten sind gut geschützt.
Mit einer DigiD können Sie sich bei Behörden und Organisationen in den Niederlanden und in anderen europäischen Ländern einloggen.
Einloggen bei Behörden und Organisationen in den Niederlanden
Mit einer DigiD loggen Sie sich ein bei z. B.:
- der Finanzverwaltung (Belastingdienst)
- der Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank/SVB)
- der Durchführungsagentur für das Bildungswesen (Dienst Uitvoering Onderwijs/DUO)
- Gemeinden
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Bildungseinrichtungen
- Rentenversicherern
Einloggen bei Behörden und Organisationen in anderen europäischen Ländern
Die DigiD ist ein von der EU anerkanntes Login-Tool. Mit der DigiD können Sie sich auch bei verschiedenen Behörden und Organisationen in anderen europäischen Ländern einloggen.
Was ist ein von der EU anerkanntes Login-Tool? (auf Englisch)
Auch wenn Sie im Ausland oder im karibischen Teil des Königreichs wohnen, können Sie eine DigiD beantragen. Hierfür benötigen Sie eine Bürgerservicenummer (BSN).
Schritt für Schritt: eine DigiD beantragen.
Mit einer DigiD können Sie sich auf folgende Arten einloggen:
- mit der DigiD-App
- mit SMS-Kontrolle
- mit einem Ausweisdokument mit Login-Funktion
- mit Benutzernamen und Passwort
Die DigiD-App ist die einfachste Möglichkeit, sich sicher bei Behörden und Organisationen einzuloggen. Sie loggen sich über Ihr Telefon oder Tablet mit einer selbstgewählten PIN ein. Je nach Gerät können Sie sich auch mittels Gesichtserkennung oder mit Ihrem Fingerabdruck einloggen.
Die Gültigkeit Ihrer DigiD läuft aus, wenn Sie sich drei Jahre lang nicht damit eingeloggt haben. 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie eine Nachricht von DigiD.
Wohnen Sie im Ausland oder im karibischen Teil des Königreichs? Mit DigiD können Sie jemandem eine Vollmacht für die Erledigung von Angelegenheiten bei niederländischen Behörden erteilen. Oder Sie können eine Vollmacht erhalten, mit der Sie Angelegenheiten für jemanden in den Niederlanden erledigen können.
Lesen Sie hier Näheres zur DigiD-Vollmacht.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet.
Möchten Sie etwas bei einer Behörde oder Organisation erledigen, ohne dafür die DigiD zu nutzen? Fragen Sie bei der betreffenden Behörde oder Organisation nach, welche anderen Möglichkeiten es gibt.
Haben Sie einen SMS-Code erhalten, obwohl Sie nicht dabei waren, sich einzuloggen? Oder vermuten Sie, dass ein Dritter Zugang zu Ihrer DigiD hat? Dann sollten Sie Ihre Login-Daten auf MijnDigiD ändern.
Einloggen bei MijnDigiD (DigiD.nl) (Informationen auf Englisch).
Was kann ich sonst noch tun?
Aktivieren Sie die Option »altijd inloggen in minimaal 2 stappen« (immer in mindestens zwei Schritten einloggen). Dann ist es für Dritte nicht möglich, sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort einzuloggen. Ihnen wird dann immer ein SMS-Code an Ihr Telefon geschickt, der zum Einloggen benötigt wird. Oder Sie loggen sich über die App ein.
Lesen Sie auf der DigiD-Website, was Sie im Falle eines möglichen Betrugs oder Missbrauchs außerdem tun können (Informationen auf Englisch).
Betrug melden
Für die Meldung von Betrug mit Ihrer DigiD wenden Sie sich an den DigiD-Helpdesk.
- Telefon: +31 88 123 65 55
- E-Mail: info@digid.nl
Im Falle einer DigiD-Störung erhalten Sie eine Mitteilung beim Einloggen mit DigiD.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).