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Wie kann ich meine niederländische Staatsangehörigkeit wiedererwerben?

Language selection:Deutsch

Wohnen Sie im Ausland und haben Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren? Dann gibt es zwei Möglichkeiten, sie wiederzuerwerben: im Rahmen des Optionsverfahrens oder durch Einbürgerung.

Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des Optionsverfahrens

Haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit in oder nach 1993 verloren und besitzen Sie keine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes (außer den Niederlanden)? Dann haben Sie auch die Rechte verloren, die die Bürger der Europäischen Union besitzen, etwa das Recht auf Reisefreiheit innerhalb der EU.

Sind Sie auf die Rechte der EU angewiesen, etwa für Reisen oder Ihre Arbeit? Dann kann der niederländische Staat möglicherweise den Verlust Ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit rückgängig machen. Zu diesem Zweck müssen Sie sich der sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie durch den Verlust Ihrer EU-Staatsangehörigkeit große Nachteile haben. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung findet im Rahmen des Optionsverfahrens statt.

Anhand des Fragebogens »Ben ik mijn Nederlandse nationaliteit verloren?« (»Habe ich meine niederländische Staatsangehörigkeit verloren?«) können Sie feststellen, ob Sie für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Frage kommen. Wenn ja, erfahren Sie auch, wie das Optionsverfahren abläuft und welche Dokumente Sie vorlegen müssen

Habe ich meine niederländische Staatsangehörigkeit verloren? (Informationen auf Englisch)

Einbürgerung

Kommt das Optionsverfahren für Sie nicht in Frage? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise durch Einbürgerung wiedererwerben.

Weitere Informationen zur Einbürgerung im Ausland

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).