Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des Optionsverfahrens
Haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit am oder nach dem 1. November 1993 verloren und besitzen Sie keine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes? Dann haben Sie auch die Rechte verloren, die die Bürger der Europäischen Union besitzen, etwa das Recht auf Reisefreiheit innerhalb der EU.
Waren Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die niederländische Staatsangehörigkeit verloren haben, auf die Rechte der EU angewiesen, etwa für Reisen oder Ihre Arbeit? Dann kann der niederländische Staat möglicherweise den Verlust Ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit rückgängig machen. Zu diesem Zweck müssen Sie sich der sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen.
Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihnen zum Zeitpunkt des Verlusts Ihrer Unionsbürgerschaft große Nachteile durch diesen Verlust entstanden sind. Um nachweisen zu können, dass Sie zu diesem Zeitpunkt eine Verbindung mit einem anderen EU-Land als den Niederlanden hatten, müssen Sie offizielle Dokumente vorlegen können. Unkonkrete Zukunftspläne werden nicht als Nachweis anerkannt. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung findet im Rahmen des Optionsverfahrens statt.
Komme ich für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Frage?
Anhand des Fragebogens »Habe ich meine niederländische Staatsangehörigkeit verloren?« können Sie feststellen, ob Sie für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Frage kommen. Wenn ja, erfahren Sie auch, wie das Optionsverfahren abläuft und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Habe ich meine niederländische Staatsangehörigkeit verloren?
Einbürgerung
Kommt das Optionsverfahren für Sie nicht in Frage? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise durch Einbürgerung wiedererwerben.
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