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Wie kann ich im Ausland einen Antrag auf Einbürgerung als Niederländer stellen?

Language selection:Deutsch

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens im Ausland? Dann können Sie die Einbürgerung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Niederlande in Ihrem Wohnland beantragen.

Überprüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen

Das Verfahren 

  1. Sie legen den naturalisation test.
  2. Sie tragen die erforderlichen Dokumente zusammen. 
  3. Sie vereinbaren einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Generalkonsulat (Informationen auf Englisch).
  4. Sie nehmen die Unterlagen zu diesem Termin in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat mit. 
  5. Dort stellen Sie den Antrag.
  6. Sie entrichten die für das Einbürgerungsverfahren anfallenden Gebühren
  7. Das Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND) prüft Ihren Antrag. Die Prüfung kann bis zu einem Jahr dauern.
  8. Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
  9. Wurde Ihrem Antrag stattgegeben? Dann werden Sie zur Teilnahme an der Einbürgerungszeremonie eingeladen. Sie geben hier eine Loyalitätserklärung ab.

Nach der Einbürgerungszeremonie besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit.

Widerspruch gegen die Entscheidung des IND

Wird Ihr Antrag abgelehnt, geht Ihnen ein Brief zu, in dem die Ablehnung erläutert wird. Außerdem wird dargelegt, wie Sie Widerspruch gegen die Entscheidung des IND einlegen können

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).