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Wie viel kostet ein Einbürgerungsverfahren im Ausland?

Language selection:Deutsch

Für Erwachsene und Minderjährige gelten unterschiedliche Gebührensätze für das Einbürgerungsverfahren. Die Gebühren sind bei der Antragstellung in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat zu entrichten.

Kosten des Einbürgerungsverfahrens

  • Einbürgerung einer erwachsenen Person: 1024 Euro
  • Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes: 151 Euro

Wie begleiche ich die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren?

Wie Sie die Gebühren für Ihr Einbürgerungsverfahren entrichten können, hängt davon ab, in welchem Land Sie den Antrag stellen. So können Sie beispielsweise in manchen Ländern ausschließlich mit Kreditkarte bezahlen. Ratenzahlung ist nicht möglich.

Lesen Sie hier, wie Sie die anfallenden Gebühren in Ihrem Wohnland begleichen können.

Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich

Sollte das Amt für Einwanderung und Einbürgerung Ihren Antrag ablehnen, werden Ihnen die entrichteten Gebühren nicht zurückerstattet. Auch wenn Sie Ihren Antrag selbst zurückziehen, werden Ihnen die Gebühren nicht zurückerstattet.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).