Kosten des Einbürgerungsverfahrens
- Einbürgerung einer erwachsenen Person: 1024 Euro
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes: 151 Euro
Wie begleiche ich die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren?
Wie Sie die Gebühren für Ihr Einbürgerungsverfahren entrichten können, hängt davon ab, in welchem Land Sie den Antrag stellen. So können Sie beispielsweise in manchen Ländern ausschließlich mit Kreditkarte bezahlen. Ratenzahlung ist nicht möglich.
Lesen Sie hier, wie Sie die anfallenden Gebühren in Ihrem Wohnland begleichen können.
Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich
Sollte das Amt für Einwanderung und Einbürgerung Ihren Antrag ablehnen, werden Ihnen die entrichteten Gebühren nicht zurückerstattet. Auch wenn Sie Ihren Antrag selbst zurückziehen, werden Ihnen die Gebühren nicht zurückerstattet.
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