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Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens im Ausland

Language selection:Deutsch

Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit im Ausland eventuell im Rahmen des Optionsverfahrens erwerben. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können Ihr Kind auch für das Optionsverfahren anmelden.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet und beantrage das Optionsverfahren für mich selbst.

Ich beantrage das Optionsverfahren für ein minderjähriges Kind

Ein minderjähriges Kind kann das Optionsverfahren nicht selbst beantragen; der Antrag muss von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Elternteil und Kind können das Verfahren gemeinsam beantragen.

Attention: Bitte beachten Sie: Ist das Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann muss das Kind persönlich in der Botschaft erscheinen und bestätigen, dass es die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben möchte

Wie läuft das Optionsverfahren ab?

  1. Sie tragen die für den Nachweis Ihrer niederländischen Herkunft erforderlichen Unterlagen zusammen. 
  2. Sie vereinbaren einen Termin bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland. 
  3. Sie nehmen die Unterlagen zu diesem Termin in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat mit.
  4. Dort unterzeichnen Sie die Optionserklärung.
  5. Die Erklärung wird außerdem von einem Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Generalkonsulats unterzeichnet. 
  6. Sie entrichten die für das Optionsverfahren anfallenden Gebühren.
  7. Nach einer positiven Entscheidung, kommen Sie zur Einbürgerungszeremonie.

Nach der Einbürgerungszeremonie besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit.

Termin vereinbaren

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens? Vereinbaren Sie dann online einen Termin bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland.

Information: Gibt er in Ihrem Wohnsitzland keine niederländische Botschaft oder Generalkonsulat? Dann können Sie einen Termin bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat in der Region vereinbaren.

Antragsbearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 13 Wochen. Dieser Zeitraum kann einmalig um weitere 13 Wochen verlängert werden.

Kosten

Sie bezahlen die entsprechenden Konsulargebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Antragstellung.

Niederländische Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erwerben

Steht Ihnen das Optionsverfahren nicht offen? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise auf anderem Wege erwerben

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).