Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens im Ausland
Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, können Sie möglicherweise im Rahmen des Optionsverfahrens die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können auch Ihr Kind für das Optionsverfahren anmelden.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet und beantrage das Optionsverfahren für mich selbst
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Optionsverfahrens
Ihre Mutter besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die niederländische Staatsangehörigkeit.
Ihr rechtlicher Vater besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit nicht bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Optionsverfahrens erworben.
Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Königreichs der Niederlande dar.
Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich Ihrer selbst, Ihrer Mutter und Ihres Vaters. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin müssen angegeben sein:
- Ihr Geburtsort
- der vollständige Name beider Eltern
- Pass bzw. Pässe Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ihrem Wohnsitzland
- Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Englisch). Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht; die Unterschrift muss in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat geleistet werden.
- Ein Führungszeugnis, das Sie bei den Behörden vor Ort in Ihrem Wohnsitzland beantragen.
Bezüglich Ihrer Mutter vorzulegende Dokumente
Ein Nachweis ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt Ihrer Geburt. Hierfür können Sie eine Bescheinigung des niederländischen Zentralmelderegisters in Den Haag (Bureau Vestigingsregister) verwenden (Informationen auf Englisch). Darin vermerkt sind die Staatsangehörigkeit und der Familienstand Ihrer Mutter zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Niederlande verließ.
Eine Kopie des niederländischen Passes Ihrer Mutter und/oder, wenn möglich, eine Kopie des Passes Ihrer Mutter, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Ihrer Mutter, falls sie nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Eine Abschrift der Eheurkunde Ihrer Eltern. Darin müssen die vollständigen Namen Ihrer Eltern und das Datum der Eheschließung angegeben sein.
Falls Ihre Mutter inzwischen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en)
Falls Ihre Mutter geschieden ist: eine Abschrift der Scheidungsurkunde
Falls Ihre Mutter verstorben ist: die Sterbeurkunde
Bezüglich Ihres Vaters vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift seiner Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin müssen angegeben sein:
- sein Geburtsort
- der vollständige Name beider Eltern
- Eine Kopie seines Passes.
- Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Ihres Vaters, falls er nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
- Falls möglich: eine Kopie seines Passes, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
Falls Ihr Vater inzwischen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en).
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Optionsverfahrens
- Ihre Mutter hat die niederländische Staatsangehörigkeit durch das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) erworben
oder
Ihre Mutter war nicht im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit und verstarb, bevor sie das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) beantragen konnte. Setzen Sie sich in diesem Fall für nähere Informationen mit einer niederländischen Botschaft in Verbindung (Informationen auf Englisch). - Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich Ihrer selbst und Ihrer Mutter. Nachstehend lesen Sie, welche Dokumente Sie benötigen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
- Sie haben das Optionserklärungsformular RWN 6.1.K für Volljährige ausgefüllt (Informationen auf Niederländisch). Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht; die Unterschrift muss in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat geleistet werden.
Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument).
- Ihr Geburtsort
- der vollständige Name beider Eltern
Pass bzw. Pässe Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ihrem Wohnsitzland
Ein Führungszeugnis, das Sie bei den Behörden vor Ort in Ihrem Wohnsitzland beantrage.
Bezüglich Ihrer Mutter vorzulegende Dokumente
- Nachweis des Erwerbs der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN (Muster 1:33a)
- Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Ihrer Mutter in ihrem Wohnsitzland
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Optionsverfahrens
- Ihr Vater hat die niederländische Staatsangehörigkeit durch das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) erworben
oder
Ihr Vater war nicht im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit und verstarb, bevor er das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) beantragen konnte. Setzen Sie sich in diesem Fall für nähere Informationen mit einer niederländischen Botschaft in Verbindung (Informationen auf Englisch). - Ihre Eltern waren zum Zeitpunkt Ihrer Geburt miteinander verheiratet
or
Sie wurden von Ihrem Vater vor Ihrer Geburt anerkannt
or
Sie wurden von Ihrem Vater nach Ihrer Geburt, aber vor Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt
or
Sie wurden nach Vollendung des 7., jedoch vor Vollendung des 18. Lebensjahrs von Ihrem biologischen Vater anerkannt und die Vaterschaft wurde mit einem DNA-Test nachgewiesen. - Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich Ihrer selbst und Ihres Vaters. Nachstehend lesen Sie, welche Dokumente Sie benötigen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
- Sie haben ein Optionserklärungsformular ausgefüllt. Nachstehend erfahren Sie, welches Formular Sie in Ihrer individuellen Situation ausfüllen müssen.
Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin müssen Ihr Geburtsort und die vollständigen Namen Ihrer Eltern angegeben sein.
- Pass bzw. Pässe Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ihrem Wohnsitzland
- Ein Führungszeugnis, das Sie bei den Behörden vor Ort in Ihrem Wohnsitzland beantragen
Bezüglich Ihres Vaters vorzulegende Dokumente
- Nachweis des Erwerbs der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN (Muster 1:33a)
- Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Ihres Vaters in seinem Wohnsitzland
- Wenn er verheiratet ist: eine Abschrift der Eheurkunde
- Wenn Ihr Vater Sie nach Ihrer Geburt anerkannt hat und nicht als anzeigende Person in der Geburtsurkunde eingetragen ist: die Kindesanerkennungsurkunde
Optionserklärungsformular
Welches Optionserklärungsformular Sie ausfüllen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Waren Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt miteinander verheiratet oder hat Ihr Vater Sie vor Ihrer Geburt anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.K für Volljährige aus (Informationen auf Niederländisch).
- Wurden Sie nach Ihrer Geburt, aber vor Vollendung des 7. Lebensjahrs von Ihrem Vater anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.L für Volljährige aus. Dieses Formular können Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat anfordern.
- Wurden Sie nach Vollendung des 7., aber vor Vollendung des 18. Lebensjahrs von Ihrem Vater anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.M für Volljährige aus. Dieses Formular können Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat anfordern.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Optionsverfahrens
- Ihr niederländischer Vater hat Sie am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009, nach Ihrer Geburt und bevor Sie das 7. Lebensjahr vollendet hatten, anerkannt
oder
Ihr niederländischer Vater hat Sie am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009, nachdem Sie das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten, anerkannt und die Vaterschaft mit einem DNA-Test nachgewiesen
oder
Sie wurden am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 durch die Eheschließung Ihrer Eltern im Ausland nach Ihrer Geburt legitimiert. - Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin müssen Ihr Geburtsort und die vollständigen Namen Ihrer Eltern angegeben sein. Wenn der niederländische Vater nicht ausdrücklich als anzeigende Person in der Geburtsurkunde eingetragen ist, benötigen Sie die Kindesanerkennungsurkunde.
Pass bzw. Pässe Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ihrem Wohnsitzland
Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Niederländisch).
Ein Führungszeugnis, das Sie bei den Behörden vor Ort in Ihrem Wohnsitzland beantragen
Bezüglich Ihres niederländischen Vaters vorzulegende Dokumente
- Nachweis der niederländischen Staatsangehörigkeit Ihres Vaters zum Zeitpunkt der Kindesanerkennung
- Kopie des Passes bzw. der Pässe seiner derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Ihres Vaters in seinem Wohnsitzland
Bezüglich Ihrer Mutter vorzulegende Dokumente
- Kopie eines gültigen Passes
- Bescheinigung der Ledigkeit zum Zeitpunkt der Kindesanerkennung
Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens
Sie haben Ihre niederländische Staatsangehörigkeit am oder nach dem 1. November 1993 verloren.
Sie besitzen keine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes.
Sie können nachweisen, dass Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren haben, eine Bindung mit einem anderen EU-Land als den Niederlanden hatten.
Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
Erforderliche Dokumente
- Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
- Ihr Geburtsort
- der vollständige Name beider Eltern
- Pass bzw. Pässe Ihrer aktuell geltenden Staatsangehörigkeit(en)
- Eine Kopie Ihres letzten niederländischen Passes
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung
- Wenn Sie verheiratet sind: eine Abschrift Ihrer Eheurkunde
- Bist du 16 Jahre oder älter? Dann benötigen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis. Sie können dies bei den örtlichen Behörden des Landes beantragen, in dem Sie leben.
- Unterlagen, die Ihre Bindung mit der EU belegen, z. B.:
- von einer öffentlichen Stelle oder Behörde (einem anderen EU-Staat als der niederländischen) ausgestellte Dokumente
- Unterlagen Unternehmen in die EU, z. B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Tätigkeiten als Selbständiger (Handelsregisterauszug), Schul- oder Studienbescheinigungen
- Eigentumsnachweise von Immobilien (außerhalb der Niederlande und innerhalb die EU)
- Zahlungsbelege für Tickets und Bordkarten (für EU-Länder)
- Visa und Ein- und Ausreisestempel in Ihrem Pass
- Wenn Sie zugleich auch für Ihre Kinder von der Optionsregelung Gebrauch machen möchten: deren Geburtsurkunde oder ein anderer Abstammungsnachweis
- Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Niederländisch). Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Das tun Sie erst in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.
Ich beantrage das Optionsverfahren für ein minderjähriges Kind
Ein minderjähriges Kind kann das Optionsverfahren nicht selbst beantragen; der Antrag muss von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens
- Der niederländische Vater hat das Kind am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 nach der Geburt und vor der Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt
oder
Der niederländische Vater hat das Kind am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 nach Vollendung des 7., aber vor Vollendung des 18. Lebensjahrs anerkannt und die Vaterschaft mit einem DNA-Test nachgewiesen
oder
Das Kind wurde am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 durch die Eheschließung der Eltern im Ausland nach der Geburt legitimiert. - Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
Bezüglich des Kindes vorzulegende Dokumente
Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin müssen der Geburtsort des Kindes und die vollständigen Namen beider Eltern angegeben sein. Wenn der niederländische Vater nicht ausdrücklich als anzeigende Person in der Geburtsurkunde eingetragen ist, benötigen Sie die Kindesanerkennungsurkunde.
Pass bzw. Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes in seinem Wohnsitzland
Das Optionserklärungsformular für Minderjährige (Informationen auf Niederländisch)
Bezüglich des niederländischen Vaters vorzulegende Dokumente
- Nachweis der niederländischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Kindesanerkennung
- Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Vaters in seinem Wohnsitzland
Bezüglich der Mutter vorzulegende Dokumente
- Kopie eines gültigen Passes
- Bescheinigung der Ledigkeit zum Zeitpunkt der Kindesanerkennung
Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens
- Die Mutter des Kindes hat die niederländische Staatsangehörigkeit durch das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) erworben
oder
Die Mutter des Kindes war nicht im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit und verstarb, bevor sie das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) beantragen konnte. Wenn Sie dies nachweisen können, setzen Sie sich für nähere Informationen mit einer niederländischen Botschaft in Verbindung (Informationen auf Englisch). - Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich des Kindes und seiner Mutter. Nachstehend lesen Sie, welche Dokumente Sie benötigen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen (Informationen auf Englisch).
Füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.k für Minderjährige (bis 15 Jahre) oder das Optionserklärungsformular RWN 6.1.k für Minderjährige (16 oder 17 Jahre) aus (Informationen auf Niederländisch). Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht; die Unterschrift muss in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat geleistet werden.
Bezüglich des Kindes vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
- der Geburtsort des Kindes
- die vollständigen Namen seiner Eltern
Pass bzw. Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes in seinem Wohnsitzland
Hat Ihr Kind das 16. Lebensjahr vollendet? Dann wird außerdem ein Führungszeugnis benötigt, das bei den Behörden vor Ort im Wohnsitzland des Kindes beantragt werden kann.
Bezüglich der Mutter vorzulegende Dokumente
- Nachweis des Erwerbs der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN (Muster 1:33a)
- Kopie des Passes bzw. der Pässe ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt der Mutter in ihrem Wohnsitzland
Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens
- Der Vater des Kindes hat die niederländische Staatsangehörigkeit durch das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) erworben
oder
Der Vater des Kindes war nicht im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit und verstarb, bevor er das Optionsverfahren für »latente« niederländische Staatsangehörige (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN) beantragen konnte. Wenn Sie dies nachweisen können, setzen Sie sich für nähere Informationen mit einer niederländischen Botschaft in Verbindung (Informationen auf Englisch). - Die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet
oder
Das Kind wurde vom Vater vor der Geburt anerkannt
oder
Das Kind wurde vom Vater nach der Geburt, aber vor Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt
oder
Das Kind wurde nach Vollendung des 7., jedoch vor Vollendung des 18. Lebensjahrs vom biologischen Vater anerkannt, was mit einem DNA-Test nachgewiesen wurde. - Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich des Kindes und des Vaters. Nachstehend lesen Sie, welche Dokumente Sie benötigen. Alle Dokumente müssen Ihnen im Original und in Kopie vorliegen. Lesen Sie hier, ob Sie im Ausland ausgestellte Dokumente legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen Informationen auf Englisch).
- Füllen Sie ein Optionserklärungsformular für Ihr Kind aus. Nachstehend erfahren Sie, welches Formular Sie in Ihrer individuellen Situation ausfüllen müssen.
Bezüglich des Kindes vorzulegende Dokumente
- Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
- der Geburtsort des Kindes
- der vollständige Name beider Eltern
Pass bzw. Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes in seinem Wohnsitzland
Hat Ihr Kind das 16. Lebensjahr vollendet? Dann wird außerdem ein Führungszeugnis benötigt, das bei den Behörden vor Ort im Wohnsitzland des Kindes beantragt werden kann.
Bezüglich des Vaters vorzulegende Dokumente
- Nachweis des Erwerbs der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i RWN (Muster 1:33a)
- Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Vaters in seinem Wohnsitzland
- Wenn er verheiratet ist: eine Abschrift der Eheurkunde
- Wenn er das Kind nach der Geburt anerkannt hat und nicht als anzeigende Person in der Geburtsurkunde eingetragen ist: die Kindesanerkennungsurkunde
Optionserklärungsformular
Welches Optionserklärungsformular Sie ausfüllen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Waren die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet oder hat der Vater das Kind vor der Geburt anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.K für Minderjährige (bis 15 Jahre) oder das Optionserklärungsformular RWN 6.1.K für Minderjährige (16 oder 17 Jahre) aus.
- Wurde das Kind nach der Geburt, aber vor Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.L für Minderjährige (bis 15 Jahre) oder das Optionserklärungsformular RWN 6.1.L für Minderjährige (16 oder 17 Jahre) aus. Diese Formulare können Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat anfordern.
- Wurde das Kind nach Vollendung des 7., aber vor Vollendung des 18. Lebensjahrs vom Vater anerkannt? Dann füllen Sie das Optionserklärungsformular RWN 6.1.M für Minderjährige (bis 15 Jahre) oder das Optionserklärungsformular RWN 6.1.M für Minderjährige (16 oder 17 Jahre) aus. Diese Formulare können Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat anfordern.
Wie läuft das Optionsverfahren ab?
- Sie tragen die für den Nachweis Ihrer niederländischen Herkunft erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland.
- Sie nehmen die Unterlagen zu diesem Termin in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat mit.
- Dort unterzeichnen Sie die Optionserklärung.
- Die Erklärung wird außerdem von einem Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Generalkonsulats unterzeichnet.
- Sie entrichten die für das Optionsverfahren anfallenden Gebühren.
- Nach einer positiven Entscheidung, kommen Sie zur Einbürgerungszeremonie.
Nach der Einbürgerungszeremonie besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit.
Termin vereinbaren
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens? Vereinbaren Sie dann online einen Termin bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland.
Antragsbearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 13 Wochen. Dieser Zeitraum kann einmalig um weitere 13 Wochen verlängert werden.
Kosten
Sie bezahlen die entsprechenden Konsulargebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Antragstellung.
Niederländische Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erwerben
Steht Ihnen das Optionsverfahren nicht offen? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise auf anderem Wege erwerben.
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).