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Integrationstest im Ausland

Language selection:Deutsch

Wer die niederländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben will, muss häufig zunächst eine Prüfung ablegen: den Integrationstest. Mit dem Bestehen dieses Tests weisen Sie nach, dass Sie über hinreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache und der Gesellschaft verfügen.

Wenn Sie außerhalb der Niederlande leben, legen Sie den Integrationstest in der Botschaft oder im Generalkonsulat der Niederlande in Ihrem Wohnland ab. Der Test wird von der Durchführungsagentur für das Bildungswesen (DUO) abgenommen.

Aufbau des Tests

Der Integrationstest besteht aus den folgenden Modulen:

  • Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft (KNM)
  • Schreibfertigkeit Niveau A2
  • Lesekompetenz Niveau A2
  • Hörverstehen Niveau A2
  • Sprechfertigkeit Niveau A2

Sie können die Prüfung für jedes Modul einzeln oder für alle auf einmal ablegen.

Befreiungen

In bestimmten Fällen brauchen Sie den Integrationstest nicht bzw. die Prüfung nur für bestimmte Module abzulegen. Glauben Sie, dass Sie für eine derartige Befreiung in Frage kommen? Besprechen Sie dies mit der Botschaft oder dem Generalkonsulat, wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen.

In den folgenden Fällen brauchen Sie den Integrationstest nicht abzulegen:

  • Sie sind Molukker und fallen unter das Gesetz über die Stellung von Molukkern (Informationen auf Niederländisch) vom 9. September 1976.
  • Sie sind im Besitz eines niederländischen Abschlusses oder Zeugnisses (ausgestellt auf der Grundlage eines niederländischen Gesetzes über Sekundar- oder Tertiärbildung) und die Ausbildung erfolgte in niederländischer Sprache.
  • Sie sind im Besitz des Staatsexamens »Niederländisch als Zweitsprache« (NT-2, Informationen auf Englisch), Programm I oder II.
  • Sie sind im Besitz des Integrationszertifikats für Zuwanderer (Certificaat Inburgering Nieuwkomers; WIN-certificaat, Informationen auf Niederländisch), einschließlich der zugehörigen Bescheinigung der Schule, wobei ein ausreichendes Niveau beim Modul Gesellschaftsorientierung (bis zum 31. August 2001: mindestens 85 %, ab dem 1. September 2001: mindestens 80 %) sowie ein ausreichendes sprachliches Niveau bei allen Modulen erreicht wurde (A2).
  • Sie sind im Besitz eines Freistellungsbescheids des Magistrats (beschikking vrijstelling/ontheffing B&W) im Original, aus dem hervorgeht, dass
    • vom Integrationsprogramm aufgrund bereits erworbener Kenntnisse (nach dem Gesetz über die Integration von Zuwanderern (Wet inburgering nieuwkomers)) abgesehen werden kann, oder
    • vom Integrationsprogramm abgesehen werden kann, da Sie einen Test im Sinne des Artikels 5 Absatz 4 des Gesetzes über die Integration von Zuwanderern erfolgreich abgelegt haben,
    • Sie aus medizinischen Gründen (nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a des Gesetzes über die Integration von Zuwanderern) für unbestimmte Zeit von der Integrationspflicht befreit sind.
  • Sie haben alle Module des Integrationstests auf Niveau A2 bestanden und verfügen über die entsprechende Bescheinigung.
  • Sie sind im Besitz einer Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie vor dem 1. Januar 2013 die verkürzte Freistellungsprüfung auf Niveau B1 erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie haben im schulpflichtigen Alter (zwischen Vollendung des 5. und des 16. Lebensjahrs) mindestens 8 Jahre in den Niederlanden gelebt.
  • Sie sind im Besitz eines belgischen Abschlusses oder Zeugnisses (ausgestellt auf der Grundlage eines belgischen Gesetzes über Sekundar- oder Tertiärbildung), aus dem hervorgeht, dass Sie das Fach Niederländisch mit der Note »ausreichend« abgeschlossen haben, eine Notenübersicht ist beigefügt (beide Dokumente sind mit Apostille versehen, Informationen auf Englisch).
  • •    Sie sind im Besitz eines surinamischen Abschlusses oder Zeugnisses (ausgestellt auf der Grundlage eines surinamischen Bildungsgesetzes) über die erfolgreiche Absolvierung einer Universitäts-, Hochschul-, Sekundar-, Berufs- oder Lehrlingsausbildung, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fach Niederländisch mit der Note »ausreichend« abgeschlossen haben, eine Notenübersicht ist beigefügt, (beide Dokumente sind mit Apostille versehen, Informationen auf Englisch).
  • Sie sind im Besitz eines Zeugnisses einer europäischen Schule über das Europäische Abitur, wobei Niederländisch als Erst- oder Zweitsprache belegt und mindestens mit der Note »ausreichend« bewertet wurde.
  • Sie sind im Besitz eines »International Baccalaureate Middle Years Programme Certificate«, eines »International General Certificate of Secondary Education« (IGCSE) oder eines Zeugnisses über das International Baccalaureate, wobei das Fach Niederländisch mindestens mit »ausreichend« bewertet wurde. Beim IGCSE gilt eine Bewertung zwischen A und G für das Fach Niederländisch als ausreichend.
  • Sie sind im Besitz eines Integrationstest-Zertifikats (ausgestellt vor dem 1. April 2007), aus dem hervorgeht, dass Sie die folgenden fünf Module bestanden haben: Kenntnisse von Staatsform und Gesellschaft, Sprechfertigkeit, Hörverstehen, Schreibfertigkeit und Lesekompetenz.

In den folgenden Fällen müssen Sie nur eine Prüfung für bestimmte Teile des Integrationstests ablegen:

  • Sie sind im Besitz eines Integrationszertifikats für Altzuwanderer (Informationen auf Niederländisch) und haben bei allen sprachbezogenen Modulen des Tests mindestens Niveau 2 erreicht. Sie müssen lediglich die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« ablegen.
  • Sie haben Teil I (Kenntnisse von Staatsform und Gesellschaft) des vor dem 1. April 2007 gültigen Integrationstests bestanden. Sie brauchen die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« nicht mehr abzulegen, die anderen Modulprüfungen müssen Sie hingegen noch ablegen.
  • Sie sind im Besitz des Integrationszertifikats für Zuwanderer (Certificaat Inburgering Nieuwkomers; WIN-certificaat) und haben bei dem Modul Gesellschaftsorientierung KSE-Niveau 2 erreicht (bis zum 31. August 2001: mindestens 85 %, ab dem 1. September 2001: mindestens 80 %), und Sie verfügen über die zugehörige Bescheinigung der betreffenden Bildungseinrichtung. Sie brauchen die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« nicht mehr abzulegen, die anderen Modulprüfungen müssen Sie hingegen noch ablegen.
  • Sie sind im Besitz des Integrationszertifikats für Zuwanderer (Certificaat Inburgering Nieuwkomers; WIN-certificaat) und haben bei allen sprachbezogenen Modulen mindestens Niveau 2 erreicht wurde, und Sie verfügen über die zugehörige Bescheinigung der entsprechenden Bildungseinrichtung. Sie müssen noch die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« (KNS) ablegen.
  • Sie sind im Besitz einer Ausbildungsbescheinigung (Verklaring Educatie) eines Regionalen Ausbildungszentrums (ROC) und haben alle sprachbezogenen Module mindestens mit Niveau 2 bestanden. Sie müssen noch die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« (KNS) ablegen.
  • Sie sind im Besitz des Zertifikats »Niederländisch als Fremdsprache« (CnaVT, Informationen auf Englisch) und haben mindestens Niveau A2 erreicht. Sie müssen noch die Modulprüfung »Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft« (KNS) ablegen.

Vorbereitung

Müssen Sie den Integrationstest ablegen? Es gibt verschiedene Arten, sich auf den Test vorzubereiten. Näheres erfahren Sie sich bei der Botschaft in Ihrer Region (Informationen auf Englisch). Informationen über den Inhalt des Tests (Informationen auf Englisch) finden Sie außerdem auf der Website der Durchführungsagentur für das Bildungswesen (DUO). Sie können auch kostenfreie Probetests (Informationen auf Englisch) zu Übungszwecken ablegen.

Anmeldung zum Integrationstest

Um sich für den Integrationstest anzumelden, senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft oder das niederländische Generalkonsulat in Ihrer Region.

  1. Füllen Sie die naturalisation test registration form (PDF, Informationen auf Niederländisch) aus.
  2. Machen Sie einen Scan eines gültigen Ausweisdokuments.
  3. Senden Sie das Formular und den Scan per E-Mail an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat.

Nach der Anmeldung setzt sich die Botschaft bzw. das Generalkonsulat mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Integrationstest zu vereinbaren. Außerdem erhalten Sie Informationen zur Entrichtung der Gebühren.

Kontaktdaten der Botschaft bzw. des Generalkonsulats (Informationen auf Englisch).

Kosten des Integrationstests

Die Gebühren für den kompletten Integrationstest belaufen sich auf 350 Euro. 

Wenn Sie eine Teilprüfung erneut ablegen müssen, bezahlen Sie nur für die entsprechende Teilprüfung:

  • Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft (KNM): 60,– Euro
  • Schreibfertigkeit Niveau A2: 70,– Euro 
  • Lesekompetenz Niveau A2: 70,– Euro
  • Hörverstehen Niveau A2: 70,– Euro 
  • Sprechfertigkeit Niveau A2: 80,– Euro

Nach dem Test

Das Ergebnis Ihres Integrationstests wird Ihnen von DUO innerhalb von 8 Wochen per E-Mail mitgeteilt. Wenn Sie den Test bestanden haben, können Sie die Einbürgerung beantragen.

Wie kann ich im Ausland die Einbürgerung beantragen?

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).