Komme ich für ein erleichtertes Visum für Familienangehörige in Frage?
Benötigen Sie ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande? Unter bestimmten Umständen können Sie kostenfrei ein erleichtertes Visum für Familienangehörige beantragen. Prüfen Sie, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Es gibt drei Fälle, in denen ein erleichtertes Visum für Familienangehörige erteilt werden kann. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche Situation trifft auf Sie zu?
Sie kommen für ein erleichtertes Visum für Familienangehörige in Frage, wenn Sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers. Angehörige von Niederländern kommen in der Regel nicht für ein solches Visum in Frage, und auch nicht grundsätzlich Familienmit-glieder jeden Grades. Auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) können Sie nachlesen, ob Sie für dieses Visum in Frage kommen.
- Sie reisen zu diesem Familienangehörigen in die Niederlande, bzw. dieser Familienangehörige reist mit Ihnen in die Niederlande.
- Sie benötigen ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande. Sind Sie sich nicht sicher? Dann kontrollieren Sie nachstehend mit Hilfe des 1. und 2. Schritts, ob Sie ein Visum brauchen.
Sind Sie Familienangehörige(r) einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und wohnen oder wohnten Sie zusammen mit dieser Person in einem anderen EU/EWR-Land, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich? Wählen Sie die auf Sie zutreffende Situation aus, um zu erfahren, ob Sie ein erleichtertes Visum für Familienangehörige erhalten können:
Sie wohnen oder wohnten zusammen mit Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Angehörigen in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz
Sie können ein erleichtertes Visum für Familienangehörige bekommen, wenn Sie die folgenden sechs Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Familienangehörige(r) einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und können dies mit einer Geburts- oder Eheurkunde nachweisen. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang: Ehepartner, eingetragene Partner, (Stief-)Eltern, (Stief-)Großeltern, (Stief-)Kinder und (Stief-)Enkelkinder. Stehen Sie in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zu der Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit, z. B. als Onkel, Tante, Neffe oder Nichte? Auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) können Sie nachlesen, ob Sie dennoch ein solches Visum erhalten können (Informationen auf Englisch).
- Sie wohnen oder wohnten zusammen mit Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Angehörigen mindestens drei Monate ununterbrochen in diesem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz.
- Sie und Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) wohnen oder wohnten im Einklang mit dem EU-Recht in diesem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz. Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) ist bzw. war dort beispielsweise als EU-Bürger gemeldet. Sie selbst sind bzw. waren als Familienangehörige(r) eines EU-Bürgers im Besitz eines Aufenthaltstitels.
- Nach Ihrem Aufenthalt in dem EU-/EWR-Land oder der Schweiz mit Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Familienangehörigen haben Sie sich nicht mehr als sechs Monate außerhalb der EU aufgehalten.
- Sie reisen zu Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Familienangehörigen in die Niederlande oder der bzw. die niederländische Angehörige reist zusammen mit Ihnen in die Niederlande.
- Sie benötigen ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande. Sind Sie sich nicht sicher, ob dies auf Sie zutrifft? Prüfen Sie nachstehend unter Schritt 1 und 2, ob Sie ein Visum benötigen.
Sie wohnten mit Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Familienangehörigen im Vereinigten Königreich
Wohnten Sie vor dem 1. Januar 2021 zusammen mit Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Familienangehörigen im Vereinigten Königreich? Dann fallen Sie unter das Brexit-Austrittsabkommen. Das bedeutet, dass Sie ein erleichtertes Visum für Familienangehörige bekommen können, wenn Sie die folgenden sechs Voraussetzungen erfüllen:
- Sie und Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) hatten am oder vor dem 31. Dezember 2020 eine verwandtschaftliche Beziehung. Diese Beziehung besteht nach wie vor und Sie können dies mit einer Geburts- oder Eheurkunde nachweisen. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang: Ehepartner, eingetragene Partner, (Stief-)Eltern, (Stief-)Großeltern, (Stief-)Kinder und (Stief-)Enkelkinder. Stehen Sie in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zu der Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit, z. B. als Onkel, Tante, Neffe oder Nichte? Auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) können Sie nachlesen, ob Sie dennoch ein solches Visum erhalten können (Informationen auf Englisch).
- Ihr(e) niederländische(r) Familienangehörige(r) ist am oder vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich gezogen.
- Sie und Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) wohnten mindestens drei Monate ununterbrochen im Vereinigten Königreich.
- Sie und Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) wohnten im Einklang mit dem EU-Recht im Vereinigten Königreich. Ihr(e) niederländische(r) Angehörige(r) war dort beispielsweise als EU-Bürger gemeldet. Sie selbst waren als Familienangehörige(r) eines EU-Bürgers im Besitz eines Aufenthaltstitels.
- Sie reisen zu Ihrer bzw. Ihrem niederländischen Familienangehörigen in die Niederlande oder der bzw. die niederländische Angehörige reist zusammen mit Ihnen in die Niederlande.
- Sie benötigen ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande. Sind Sie sich nicht sicher, ob dies auf Sie zutrifft? Prüfen Sie nachstehend unter Schritt 1 und 2, ob Sie ein Visum benötigen.
Sie können ein erleichtertes Visum für Familienangehörige erhalten, wenn Sie die folgenden vier Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ein minderjähriges Kind, das die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Ihr biologisches Kind, Stiefkind, Tagespflege- oder Pflegekind handelt.
- Sie sind eine Bezugsperson für dieses Kind, und das können Sie nachweisen.
- Sie reisen in die Niederlande, um künftig bei Ihrem Kind zu wohnen.
- Sie benötigen ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande. Sind Sie sich nicht sicher? Dann kontrollieren Sie nachstehend mit Hilfe des 1. und 2. Schritts, ob Sie ein Visum brauchen.
Zusätzliche Bedingungen für (Halb)Bruder oder (Halb)Schwester Ihres niederländischen Kindes
Haben Sie ein weiteres Kind unter 18 Jahren alt ohne die niederländische Nationalität? Dann kann dieses Kind auch ein Erleichtertes Visum bekommen. Dieses Kind muss mit Ihnen in die Niederlande reisen und dort bei Ihnen und Ihrem niederländischen Kind einziehen. Sehen Sie sich alle Bedingungen auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerungauf (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) an.
Zusätzliche Bedingungen für (Halb)Bruder oder (Halb)Schwester Ihres niederländischen Kindes (Informationen auf Englisch)
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Dann können Sie kostenfrei ein erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige beantragen. Vermelden Sie bei der Beantragung, was auf Sie zutrifft:
- Sie sind Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers.
- Sie sind Familienangehöriger eines niederländischen Staatsangehörigen, der im Vereinigten Königreich wohnt.
- Sie haben ein minderjähriges Kind, das die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt.
Seher Sie auf des Checkliste (auf Englisch) nach, welche Dokumente Sie benötigen:
- Checkliste für Familienangehöriger einer Person mit Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz (auch für Familienangehöriger eines niederländischen Staatsangehörigen, der im Vereinigten Königreich wohnt)
- Checkliste für Eltern eines minderjährigen niederländischen Kindes
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht?
Oder ist Ihre Situation hier nicht aufgeführt? Dann kommen Sie nicht für ein kostenfreies erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige in Frage. Für Ihre Reise in die Niederlande können Sie ein reguläres Schengenvisum beantragen.
Sind Sie unsicher, ob Sie ein Visum benötigen?
Nachstehend können Sie überprüfen, ob Sie ein Visum benötigen.
1. Schritt: Wählen Sie das Land/Gebiet aus, in dem Sie sich aufhalten.
Ich wohne in einem Schengenland
Verfügen Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel für ein Land, das dem Schengenraum angehört? Dann benötigen Sie kein Visum für Ihre Reise in die Niederlande.
Prüfen Sie, was Sie für eine Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Ich reise innerhalb des Schengenraums
Sind Sie im Besitz eines Schengenvisums? Auf dem Visumaufkleber ist angegeben, wie lange Ihr Visum gültig ist. Solange Ihr Visum gültig ist, dürfen Sie sich im Schengenraum – und damit auch in den Niederlanden – frei bewegen.
Prüfen Sie, was Sie für eine Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Ich wohne in Bulgarien, Irland, Rumänien bzw. Zypern
Verfügen Sie über einen Aufenthaltstitel, in dem angegeben ist, dass Sie Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind? Dann benötigen Sie kein Visum für Ihre Reise in die Niederlande.
Prüfen Sie, was Sie für eine Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Enthält Ihr Aufenthaltstitel keine entsprechende Angabe? Gehen Sie weiter zum 2. Schritt.
Ich bin in Bulgarien, Irland, Rumänien bzw. Zypern auf Reisen
Sind Sie nicht im Besitz eines Schengenvisums? Dann benötigen Sie möglicherweise ein Visum für Ihre Reise in die Niederlande, dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Gehen Sie weiter zum 2. Schritt.
Ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Gehen Sie weiter zum 2. Schritt.
2. Schritt: Überprüfen Sie, ob Sie visumpflichtig sind
Sie benötigen nur dann ein Visum, wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das der Visumpflicht unter-liegt. Prüfen Sie die Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen. Wählen Sie anschließend Ihre Situation aus.
A
Afghanistan
Ägypten
Äquatorialguinea
Äthiopien
Algerien
Angola
Armenien
Aserbaidschan
B
Bahrain
Bangladesch
Belarus
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Bosnien und Herzegowina (sofern Sie nicht im Besitz eines biometrischen Passes sind)
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
C
Cabo Verde
China
D
Dominikanische Republik
Dschibuti
E
Ecuador
Elfenbeinküste
Eritrea
Eswatini
F
Fidschi
G
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
H
Haiti
I
Indien
Indonesien
Irak
Iran
J
Jamaika
Jemen
Jordanien
K
Kambodscha
Kamerun
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Komoren
Kongo, Demokratische Republik
Kongo, Republik
Kuba
Kuwait
L
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen
M
Madagaskar
Malawi
Malediven
Mali
Marokko
Mauretanien
Mongolei
Mosambik
Myanmar
N
Namibia
Nauru
Nepal
Niger
Nigeria
Nordkorea
O
Oman
P
Pakistan
Papua-Neuguinea
Philippinen
R
Ruanda
Russland
S
Sambia
Sao Tomé und Príncipe
Saudi-Arabien
Senegal
Sierra Leone
Simbabwe
Somalia
Sri Lanka
Sudan
Suriname
Südafrika
Südsudan
Syrien
T
Tadschikistan
Tansania
Thailand
Togo
Tschad
Tunesien
Turkmenistan
Türkei
U
Uganda
Usbekistan
V
Vietnam
Z
Zentralafrikanische Republik
Unterliegt Ihr Land der Visumpflicht und erfüllen Sie die Voraussetzungen für ein erleichtertes Visum für Familienangehörige? Dann können Sie kostenfrei ein erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige beantragen (auf Englisch). Vermelden Sie bei der Beantragung, was aus Sie zutrifft:
- Sie sind Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers.
- Sie sind Familienangehöriger eines niederländischen Staatsangehörigen, der im Vereinigten Königreich wohnt.
- Sie haben ein minderjähriges Kind, das die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt.
Unterliegt Ihr Land nicht der Visumpflicht? Dann können Sie ohne Visum in die Niederlande reisen.
Prüfen Sie, was Sie für eine Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Beabsichtigen Sie, in die Niederlande umzuziehen?
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) können Sie nachlesen, wie Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können.
Weitere Informationen
Ein erleichtertes Visum für Familienangehörige ist eine Form des Schengenvisums. Es berechtigt Sie dazu, sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Niederlanden oder anderen Schengenländern aufzuhalten.
Ein erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige ist kostenfrei und die Bearbeitungsdauer ist häufig kürzer als bei einem regulären Schengenvisum. Wenn Sie das Visum bei einem externen Dienstleister wie VFS Global oder TLS Contact beantragen, fallen allerdings Servicekosten an.
Sobald Ihr erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige vorliegt, werden Sie benachrichtigt. Die Bear-beitungsdauer beträgt höchstens 15 Werktage ab dem Tag der Beantragung.
Das Visum erhalten Sie in der Form eines Aufklebers, der in Ihrem Reisepass angebracht wird. Damit können Sie in die Niederlande reisen. Bereiten Sie Ihre Reise gut vor.
Prüfen Sie, was Sie für eine Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Beabsichtigen Sie, in die Niederlande umzuziehen?
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) können Sie nachlesen, wie Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können.
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