Ich bin Familienangehöriger einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Kann ich ein erleichtertes Visum für Familienangehörige beantragen?
Wohnen oder wohnten Sie zusammen mit Ihrem niederländischen Angehörigen in einem anderen EU- oder EWR-Land, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich? Unter bestimmten Umständen können Sie kostenfrei ein erleichtertes Visum für Familienangehörige beantragen.
Wählen Sie die Situation aus, die auf Sie zutrifft
Sind Sie direkter Familienangehöriger einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit? Und wohnen oder wohnten Sie gemeinsam mit dieser Person in einem anderen Land in der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen, Liechtenstein (EWR) oder in der Schweiz? Oder wohnten Sie gemeinsam im Vereinigten Königreich? Wählen Sie die auf Sie zutreffende Situation aus und prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ich wohne gemeinsam mit meinem Familienangehörigen in einem anderen EU-/EWR-Land (als den Niederlanden) oder in der Schweiz
Sie können ein erleichtertes Visum für Familienangehörige bekommen, wenn Sie die folgenden fünf Voraussetzungen erfüllen:
Sie stehen in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung zu einer Person, die die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Sie sind Ehepartner einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit.
- Sie sind eingetragener Lebenspartner einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Partnerschaft muss in einem Land der EU, des EWR oder in der Schweiz eingetragen sein.
- Sie sind Partner einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und wohnen oder wohnten mindestens 6 Monate lang mit Ihrem Partner zusammen oder leben seit mindestens sechs Monaten in einer auf Dauer angelegten Beziehung. Sie leben in einer auf Dauer angelegten Beziehung, wenn Sie nachweisen können, dass Sie und Ihr Partner beispielsweise:
- zusammengelebt haben
- ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder haben
- gemeinsam Wohneigentum erworben haben
- intensiv und häufig Kontakt haben
- Sie sind (Enkel-)Kind einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihren (Groß-)Eltern finanziell abhängig.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihrem (Groß-)Elternteil oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und von Ihrem (Enkel-)Kind finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und von Ihrem (Enkel-)Kind oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie stehen in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit, etwa als Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Außerdem trifft eine der nachstehenden drei Situationen auf Sie zu:
- Sie sind von diesem Familienangehörigen finanziell abhängig.
- Sie wohnen bei diesem Familienangehörigen.
- Sie sind schwer krank und müssen von diesem Familienangehörigen versorgt werden.
Sie können das Verwandtschaftsverhältnis anhand eines Dokuments – etwa einer Ehe- oder Geburtsurkunde – nachweisen.
Gilt für Sie die Voraussetzung, dass Sie von Ihrem Familienangehörigen finanziell abhängig sind oder dass Sie bei Ihrem Familienangehörigen wohnen oder von ihm versorgt werden müssen? Dann müssen Sie auch dies nachweisen können.
Sie wohnen oder wohnten gemeinsam mit Ihrem niederländischen Angehörigen mindestens drei Monate ununterbrochen in einem anderen EU-/EWR-Land (als den Niederlanden) oder in der Schweiz.
Wohnen Sie aktuell nicht mehr in diesem Land? Dann dürfen Sie sich nach Ihrem Aufenthalt nicht mehr als sechs Monate außerhalb der EU aufgehalten haben.
Sie und Ihr niederländischer Angehöriger wohnen oder wohnten im Einklang mit dem EU-Recht in diesem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz, und Sie können dies anhand von Dokumenten nachweisen. Ihr niederländischer Angehöriger ist bzw. war dort beispielsweise als EU-Bürger gemeldet. Sie selbst sind bzw. waren dort als Familienangehöriger eines EU-Bürgers im Besitz eines Aufenthaltstitels.
Sie reisen zu Ihrem Angehörigen in die Niederlande oder der Angehörige reist zusammen mit Ihnen in die Niederlande.
Ich wohne mit meinem Angehörigen im Vereinigten Königreich
Sie können ein erleichtertes Visum für Familienangehörige bekommen, wenn Sie die folgenden sechs Voraussetzungen erfüllen:
Sie stehen in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung zu einer Person, die die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Sie sind Ehepartner einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit.
- Sie sind eingetragener Lebenspartner einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Partnerschaft muss in einem Land der EU, des EWR oder in der Schweiz eingetragen sein.
- Sie sind (Enkel-)Kind einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihren (Groß-)Eltern finanziell abhängig.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihrem (Groß-)Elternteil oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und von Ihrem (Enkel-)Kind finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit und von Ihrem (Enkel-)Kind oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie stehen in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit, etwa als Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Außerdem trifft eine der nachstehenden drei Situationen auf Sie zu:
- Sie sind von diesem Familienangehörigen finanziell abhängig.
- Sie wohnen bei diesem Familienangehörigen.
- Sie sind schwer krank und müssen von diesem Familienangehörigen versorgt werden.
Sie können das Verwandtschaftsverhältnis anhand eines Dokuments – etwa einer Ehe- oder Geburtsurkunde – nachweisen.
Gilt für Sie die Voraussetzung, dass Sie von Ihrem Familienangehörigen finanziell abhängig sind oder dass Sie bei Ihrem Familienangehörigen wohnen oder von ihm versorgt werden müssen? Dann müssen Sie auch dies nachweisen können.
Sie und Ihr niederländischer Familienangehöriger sind am oder vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich gezogen, und Sie können dies anhand von Dokumenten nachweisen.
Sie und Ihr niederländischer Angehöriger wohnten mindestens drei Monate ununterbrochen im Vereinigten Königreich, und Sie können dies anhand von Dokumenten nachweisen.
Sie und Ihr niederländischer Angehöriger wohnten im Einklang mit dem EU-Recht im Vereinigten Königreich. Ihr niederländischer Angehöriger war dort beispielsweise als EU-Bürger gemeldet. Sie selbst waren dort als Familienangehöriger eines EU-Bürgers im Besitz eines Aufenthaltstitels.
Sie reisen zu Ihrem Angehörigen in die Niederlande oder der Angehörige reist zusammen mit Ihnen in die Niederlande.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Erfüllen Sie alle sechs Voraussetzungen? Dann können Sie kostenfrei ein erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige beantragen. Beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung verschiedene Dokumente vorlegen müssen.
- Konsultieren Sie die Checkliste mit Dokumenten für Familienangehörige von EU/EWR- oder Schweizer Bürgern (Informationen auf Englisch).
- Geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Sie Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers sind.
- Es fallen für Sie keine Visumgebühren an, allerdings müssen Sie unter Umständen Bearbeitungskosten entrichten.
- Mit einem erleichterten Schengenvisum für Familienangehörige dürfen Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Niederlanden oder in einem anderen Schengenland aufhalten.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht?
Erfüllen Sie eine oder mehrere Voraussetzungen nicht oder ist Ihre Situation hier nicht aufgeführt? Dann kommen Sie nicht für ein kostenfreies erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige in Frage. Für Ihre Reise in die Niederlande können Sie ein reguläres Schengenvisum beantragen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Visum benötigen?
Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise in die Niederlande ein Visum benötigen (Informationen auf Englisch)
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).