Ich bin Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers. Kann ich ein erleichtertes Visum für Familienangehörige beantragen?
Sind Sie Familienangehöriger einer Person, die die Staatsangehörigkeit eines Landes in der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzt? Unter bestimmten Umständen können Sie für Ihre Reise in die Niederlande kostenfrei ein erleichtertes Visum für Familienangehörige beantragen. Prüfen Sie, ob Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie können ein erleichtertes Visum für Familienangehörige bekommen, wenn Sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es besteht eine direkte Verwandtschaftsbeziehung gemäß den Bedingungen
Sie sind direkter Familienangehöriger einer Person, die die Staatsangehörigkeit eines Landes in der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens (EWR) oder der Schweiz besitzt.
Sind Sie Familienangehöriger einer Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit? Dann gelten andere Voraussetzungen.
Prüfen Sie die Voraussetzungen für Eltern eines minderjährigen Kindes mit niederländischer Staatsangehörigkeit
Prüfen Sie die Voraussetzungen für andere Familienangehörige von Niederländern
- Sie sind Ehepartner eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers.
- Sie sind eingetragener Lebenspartner eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers. Die Partnerschaft muss in einem Land der EU, des EWR oder in der Schweiz eingetragen sein.
- Sie sind Partner eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und wohnen oder wohnten mindestens 6 Monate lang mit Ihrem Partner zusammen oder leben seit mindestens sechs Monaten in einer auf Dauer angelegten Beziehung. Sie leben in einer auf Dauer angelegten Beziehung, wenn Sie nachweisen können, dass Sie und Ihr Partner beispielsweise:
- zusammengelebt haben
- ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder haben
- gemeinsam Wohneigentum erworben haben
- intensiv und häufig Kontakt haben
- Sie sind (Enkel-)Kind eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihren (Groß-)Eltern finanziell abhängig.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind (Enkel-)Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und haben das 21. Lebensjahr vollendet. Außerdem sind Sie von Ihrem (Groß-)Elternteil oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und von Ihrem (Enkel-)Kind finanziell abhängig.
- Sie sind (Groß-)Elternteil des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers und von Ihrem (Enkel-)Kind oder dessen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell abhängig.
- Sie stehen in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zu einem EU-/EWR- oder Schweizer Bürger, etwa als Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Außerdem trifft eine der nachstehenden drei Situationen auf Sie zu:
- Sie sind von diesem Familienangehörigen finanziell abhängig.
- Sie wohnen bei diesem Familienangehörigen.
- Sie sind schwer krank und müssen von diesem Familienangehörigen versorgt werden.
2. Sie können das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen
Sie können das Verwandtschaftsverhältnis anhand eines Dokuments – etwa einer Ehe- oder Geburtsurkunde – nachweisen.
Gilt für Sie die Voraussetzung, dass Sie von Ihrem Familienangehörigen finanziell abhängig sind oder dass Sie bei Ihrem Familienangehörigen wohnen oder von ihm versorgt werden müssen? Dann müssen Sie auch dies nachweisen können.
3. Sie reisen zu oder mit Ihrem Familienangehörigen
Sie reisen zu Ihrem Angehörigen in die Niederlande oder der Angehörige reist zusammen mit Ihnen in die Niederlande.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Erfüllen Sie alle drei Voraussetzungen? Dann können Sie kostenfrei ein erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige beantragen. Beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung verschiedene Dokumente vorlegen müssen.
- Konsultieren Sie die Checkliste mit Dokumenten für Familienangehörige von EU/EWR- oder Schweizer Bürgern (Informationen auf Englisch).
- Geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Sie Familienangehöriger eines EU-/EWR- oder Schweizer Bürgers sind.
- Es fallen für Sie keine Visumgebühren an, allerdings müssen Sie unter Umständen Bearbeitungskosten entrichten.
- Mit einem erleichterten Schengenvisum für Familienangehörige dürfen Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Niederlanden oder in einem anderen Schengenland aufhalten.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht?
Erfüllen Sie eine oder mehrere Voraussetzungen nicht? Dann kommen Sie nicht für ein kostenfreies erleichtertes Schengenvisum für Familienangehörige in Frage. Für Ihre Reise in die Niederlande können Sie ein reguläres Schengenvisum beantragen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Visum benötigen?
Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise in die Niederlande ein Visum benötigen (Informationen auf Englisch)
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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch)