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Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind

Language selection:Deutsch

Möchten Sie einen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen und wohnen Sie in Deutschland? Dann gehen Sie bitte wie im Folgenden beschrieben vor.

1. Schritt: Erstellen Sie Ihre persönliche Checkliste

Bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Anhand der persönlichen Checkliste können Sie feststellen, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Erstellen Sie für jeden Antrag eine eigene Checkliste. Die Checkliste ist auf Englisch verfügbar.

Haben Sie eine Checkliste erstellt? Fahren Sie mit dem 2. Schritt fort.

2. Schritt: Informieren Sie sich über zusätzliche Anforderungen

Laut Ihrer persönlichen Checkliste (1. Schritt) benötigen Sie für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises Dokumente aus Deutschland. Im Folgenden lesen Sie, um welche Dokumente es sich handelt und ob Sie diese legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen.

Sie müssen einen Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sowie für Ihre  Staatsangehörigkeit(en) vorlegen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Sie hierzu das folgende Dokument verwenden:

  • einen aktuellen (nicht älter als 1 Jahr)  Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beantragen Sie einen Pass oder Personalausweis für Ihr minderjähriges Kind? Oder beantragen Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis, seit Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben? Dann müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • einen aktuellen (nicht älter als 1 Jahr) Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.
  • einen Auszug (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Melderegister des Wohnortes für einen niederländischen Elternteil mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung für Ihren niederländischen Elternteil muss in der Gemeinde beantragt werden, in der der Elternteil gemeldet ist.
Attention: Hinweis: Eine einfache Meldebescheinigung oder Anmeldebescheinigung reicht als Nachweis nicht aus, da diese Dokumente keine Angaben zur Staatsangehörigkeit enthalten.

Wohnen Sie in Polen? Dann müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Aufenthaltstitel (zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu obywatela UE)
  • einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde;
  • einen Kontoauszug oder eine Energierechnung mit Angabe Ihrer Adresse;
  • einen Beleg über die Zahlung von Gemeindesteuern;
  • wenn Sie auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen: einen gültigen polnischen Pass oder Personalausweis.
  • wenn Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, legen Sie die Geburtsurkunde als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt vor.

Sind Sie im Besitz einer in Deutschland ausgestellten Geburts- oder Heiratsurkunde? Diese Dokumente brauchen nicht legalisiert zu werden.

Sind Sie im Besitz eines anderen in Deutschland ausgestellten Dokuments oder eines in einem anderen Land ausgestellten Dokuments? Überprüfen Sie hier, ob Sie das Dokument legalisieren lassen müssen (Informationen auf Englisch).

Auf Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasste Dokumente können Sie ohne Übersetzung vorlegen.

Wenn Ihr Dokument in einer anderen Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie es von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Mehrsprachige Registerauszüge brauchen nicht übersetzt zu werden, denn diese Standardformulare sind bereits in neun Sprachen verfasst.

3. Schritt: Terminvereinbarung

Haben Sie alle Dokumente beisammen, die Sie laut Ihrer Checkliste beim 1. Schritt benötigen? Und erfüllen diese Dokumente die im 2. Schritt genannten Anforderungen? Dann können Sie einen in Deutschland oder in den Niederlanden vereinbaren. Möchten Sie sowohl einen Pass als auch einen Personalausweis beantragen? Dann müssen Sie für jedes Ausweispapier einen eigenen Termin vereinbaren.

Termin in Deutschland

Warning:

Bringen Sie alle Dokumente aus Ihrer Checkliste mit zu Ihrem Termin. Drucken Sie auch die Checkliste aus und bringen Sie sie zu Ihrem Termin mit. Wir können Ihren Antrag nicht bearbeiten, wenn ein Dokument fehlt.

  • Formular zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises (ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben) (informationen auf Englisch)
  • Zustimmungserklärung des Elternteils / Sorgeberechtigen eines minderjährigen Antragstellers. Beantragen Sie einen Pass für Ihr Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder einen Personalausweis für Ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? Und kann ein Elternteil nicht persönlich anwesend sein? Dann muss dieser Elternteil die Zustimmungserklärung ausfüllen und unterzeichnen. Außerdem muss beim Termin eine Kopie des Passes oder Personalausweises dieses Elternteils vorgelegt werden, die von ihm datiert und unterschrieben ist.
  • Pass oder Personalausweis Bringen Sie all Ihre niederländischen und/oder ausländischen Pässe und Personalausweise mit, auch wenn sie bereits abgelaufen sind.

Zur Online-Terminvereinbarung bei der Botschaft in Berlin (Informationen auf Englisch)

Terminänderung oder -stornierung

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch einen Link, über den Sie Ihren Termin ändern oder stornieren können.

Termin in den Niederlanden

Sie können Ihren Pass oder Personalausweis in einer niederländischen Grenzgemeinde beantragen. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt für Sie nicht relevant.

Sie können Ihren Pass oder Personalausweis auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol beantragen. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt für Sie nicht relevant.

Termin in einem Nachbarland

Sie können auch einen Termin bei einer niederländischen Botschaft in einem Nachbarland vereinbaren, etwa in der Schweiz (Bern, Informationen auf Englisch) in Österreich (Wien), Tschechien (Prag, Informationen auf Englisch) oder Luxemburg (Informationen auf Englisch). Befolgen Sie die Schritte 3 bis 5 auf der Seite des Nachbarlandes, um einen Termin zu vereinbaren. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt unten für Sie nicht relevant.

Das Konsularteam der niederländischen Botschaft in Wien besucht Innsbruck. Sie können in Innsbruck einen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen.

Wann?

23. und 24. April 2025

Wo?

Innsbruck

Für wen?

  • Sie können nicht reisen (aufgrund von Krankheit oder eingeschränkter Mobilität)
  • Sie sind 65 Jahre oder älter
  • Sie und Ihr schulpflichtiges Kind/Ihre schulpflichtigen Kinder
Attention: Diese Gruppen haben Vorrang bei der Terminvergabe. Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Das garantiert nicht, dass Sie einen Termin bekommen. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Terminen.

Terminvereinbarung

Attention: Die Pop-up-Session in Innsbruck ist vollständig ausgebucht.

Haben Sie einen Terminwunsch eingereicht? Dann wird Ihr Antrag in Woche 13 geprüft. Falls Sie einen Termin erhalten, erhalten Sie spätestens bis 1. April 2025 eine Bestätigung per E-Mail.

Zusätzliche Gebühr

Für einen Antrag an diesem Standort fällt eine zusätzliche Gebühr von € 26,30 pro Pass oder Personalausweis an.

4. Schritt: Persönlich erscheinen

Zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen, auch wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bringen Sie alle in Ihrer persönlichen Checkliste aufgeführten Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Drucken Sie auch die Checkliste aus und bringen Sie sie zu Ihrem Termin mit.

Wenn Dokumente legalisiert und/oder übersetzt werden müssen, bringen Sie bitte die legalisierte und/oder übersetzte Fassung mit.

Möchten Sie sich Ihren neuen Pass oder Personalausweis zuschicken lassen? Bringen Sie dann auch die ausgefüllte Einwilligungserklärung Versand (Ausweis)dokumente zu Ihrem Termin mit. Beim 5. Schritt erfahren Sie Näheres zum Versand Ihres Passes oder Personalausweises.

Die Kosten der Beantragung eines Passes oder Personalausweises finden Sie in der Übersicht der Konsulargebühren in Deutschland. Sie können mit Girocard oder Kreditkarte (Mastercard oder Visacard und Karten mit dem V-pay-Logo) zahlen. Deutsche Karten, die nur das EC- und Girocard-Logo tragen, können nicht verwendet werden. Barzahlung ist nicht möglich.

Bei Beantragung eines Passes oder Personalausweises in einer Grenzgemeinde und am Flughafen Schiphol fallen niedrigere Gebühren an.

Nein. Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis noch benötigen, können Sie ihn behalten.

Wann muss ich meinen alten Pass oder Personalausweis abgeben?

Wenn Sie Ihren neuen Pass oder Personalausweis persönlich abholen, geben Sie Ihr altes Ausweisdokument bei dieser Gelegenheit ab.

Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis zurückerhalten möchten, weisen Sie die Botschaft darauf hin.

Mein alter Pass enthält ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, was geschieht damit?

Wenn Ihr alter Pass Visa oder Aufenthaltstitel enthält, die Sie weiterhin nutzen möchten, weisen Sie bei der Abgabe Ihres alten Passes bitte darauf hin. Die betreffenden Seiten werden dann nicht entwertet.

Warning: Bitte beachten Sie! Wenn Sie sich Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis zuschicken lassen, wird der jetzige Reisepass oder Personalausweis bereits während der Beantragung entwertet.

5. Schritt: Pass oder Personalausweis abholen oder zuschicken lassen

Wenn Ihr neuer Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Sie haben drei Monate Zeit, Ihren neuen Pass oder Personalausweis abzuholen oder sich zuschicken zu lassen. Nach Verstreichen dieser Frist wird das Dokument vernichtet.

Lesen Sie mehr über die Bearbeitungszeit auf dieser Seite: Wie lange dauert die Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises im Ausland?

Sie können Ihren neuen Pass oder Personalausweis bei der Botschaft in Berlin montags bis donnerstags zwischen 13.30 und 15.00 Uhr abholen. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dies erledigen Sie über das Online-Terminsystem (Informationen auf Englisch).

Warning:

Möchten Sie sich Ihren Reisepass oder Personalausweis zuschicken lassen? Dann wird Ihr altes Dokument während des Antragsverfahrens entwertet.

Reisepass

Sie beantragen Ihren Reisepass bei der Botschaft in Berlin? Und Sie wohnen nicht in der Nähe von Berlin? Dann können wir Ihnen Ihren Reisepass per UPS-Kurier zusenden. Die Kosten für den Versand tragen Sie selbst. Der Versand erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Füllen Sie das Einwilligungserklärung Versand (Ausweis)dokumente aus und bringen Sie das Formular zu Ihrem Termin mit.

Personalausweis

Sie beantragen Ihren Reisepass bei der Botschaft in Berlin? Und Sie wohnen nicht in der Nähe von Berlin? Und haben Sie keine Bürgerservicenummer (BSN)? Dann können wir Ihnen Ihren Reisepass per UPS-Kurier zusenden. Die Kosten für den Versand tragen Sie selbst. Der Versand erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Füllen Sie das Einwilligungserklärung Versand (Ausweis)dokumente aus und bringen Sie das Formular zu Ihrem Termin mit.

Falls Sie eine Bürgerservicenummer (BSN) haben, müssen Sie sich den neuen Ausweis immer abholen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).