Eine DigiD-Vollmacht erteilen oder erhalten vom Ausland aus
Wohnen Sie im Ausland oder im karibischen Teil des Königreichs und möchten Sie jemandem eine Vollmacht für die Regelung behördlicher Angelegenheiten in den Niederlanden erteilen? Oder soll Ihnen eine solche Vollmacht erteilt werden? Das ist mit der DigiD-Vollmacht möglich.
Wählen Sie die Situation aus, die auf Sie zutrifft.
Möchten Sie jemandem eine Vollmacht für die Regelung behördlicher Angelegenheiten in den Niederlanden erteilen? Lesen Sie hier, wie Sie eine DigiD-Vollmacht beantragen.
Was benötige ich?
- Ihre Bürgerservicenummer (BSN). Lesen Sie hier, wo Sie Ihre BSN finden.
- Ihre DigiD oder ein anderes von der EU anerkanntes Login-Tool. Haben Sie noch keine DigiD? Lesen Sie hier, wie Sie eine DigiD beantragen.
- Die Person, der Sie eine Vollmacht erteilen möchten, benötigt ebenfalls eine DigiD.
Wie erteile ich jemandem eine Vollmacht?
- Besuchen Sie die Website »DigiD Machtigen« (Informationen auf Niederländisch).
- Klicken Sie auf »Iemand machtigen« (Jemandem eine Vollmacht erteilen).
- Wählen Sie die Stelle und die Angelegenheit aus, für die Sie jemandem eine Vollmacht erteilen möchten. Klicken Sie auf »Iemand machtigen«.
- Loggen Sie sich mit Ihrer DigiD oder einem anderen von der EU anerkannten Login-Tool ein und fahren Sie mit Ihrem Antrag fort.
- Nach der Beantragung wird Ihnen ein Vollmacht-Code angezeigt.
- Nehmen Sie Kontakt mit der Person auf, der Sie die Vollmacht erteilen, und geben Sie ihr folgende Daten weiter:
- den Vollmacht-Code
- Ihre Bürgerservicenummer (BSN)
Vollmacht aktivieren
Die Person, der Sie die Vollmacht erteilen, aktiviert die Vollmacht auf der Website »DigiD Machtigen«. Dafür loggt sie sich mit ihrer eigenen DigiD oder einem anderen von der EU anerkannten Login-Tool ein.
Vollmacht aktivieren (DigiD Machtigen) (Informationen auf Niederländisch)
Soll Ihnen eine Vollmacht erteilt werden, damit Sie für jemand anderen behördliche Angelegenheiten in den Niederlanden erledigen können? Lesen Sie hier, wie Sie im Auftrag dieser Person eine DigiD-Vollmacht für sich selbst beantragen.
Was benötige ich?
- Ihre DigiD. Haben Sie noch keine DigiD? Lesen Sie hier, wie Sie eine DigiD beantragen.
- Sie benötigen die folgenden Angaben der Person, für die Sie behördliche Angelegenheiten in den Niederlanden erledigen sollen:
- die Bürgerservicenummer (BSN) dieser Person
- das Geburtsdatum dieser Person
Wie erhalte ich eine Vollmacht?
- Besuchen Sie die Website »DigiD Machtigen« (Informationen auf Niederländisch).
- Wählen Sie »Gemachtigd worden« (Vollmacht erhalten) aus.
- Wählen Sie die Stelle aus, für die Sie die Vollmacht beantragen, und klicken Sie auf »Inloggen« (Einloggen).
- Loggen Sie sich mit Ihrer DigiD ein.
- Wählen Sie aus, von wem Sie die Vollmacht erhalten. Dies kann eine Person sein, die Ihnen schon einmal eine Vollmacht erteilt hat, oder auch jemand, der Ihnen zum ersten Mal eine Vollmacht erteilt. Handelt es sich um jemanden, der Ihnen bislang noch keine Vollmacht erteilt hat? Geben Sie dann die BSN und das Geburtsdatum dieser Person an. Klicken Sie anschließend auf »Volgende« (Weiter).
- Wählen Sie die Gültigkeitsdauer der Vollmacht aus oder geben Sie manuell ein Anfangs- und Enddatum an. Klicken Sie anschließend auf »Volgende« (Weiter).
- Kontrollieren Sie Ihre Angaben und klicken Sie danach auf »Bevestigen« (Bestätigen).
- Im nächsten Schritt können Sie eine E-Mail-Adresse angeben, an die Nachrichten zu Ihren Vollmachten geschickt werden sollen.
- Die Vollmacht ist beantragt. Innerhalb von drei Werktagen erhält die Person, für die Sie behördliche Angelegenheiten erledigen sollen, einen Brief mit dem Vollmacht-Code an ihre Wohnanschrift. Diesen Code kann die Person dann an Sie weitergeben.
- Mit dem Code aktivieren Sie die Vollmacht auf der Website »DigiD Machtigen«. Ab dann können Sie behördliche Angelegenheiten für diese Person erledigen.
Kontakt
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