Visumgebühren
Bei der Beantragung eines Schengenvisums fallen Gebühren an. Der Übersicht über die Konsulargebühren können Sie entnehmen, was ein Visum kostet und wie Sie bezahlen können.
Übersicht über die Konsulargebühren (Informationen auf Englisch)
Ausnahmen bei den Visumgebühren
In den nachfolgenden Situationen brauchen Sie keine Visumgebühren zu entrichten:
- Sie beantragen ein erleichtertes Visum für Familienangehörige.
- Das Visum wird für ein Kind im Alter von bis zu 5 Jahren beantragt.
- Sie reisen als Schüler(in), Postgraduierte(r) oder mitreisende Lehrkraft im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung.
- Sie reisen als Wissenschaftler(in) im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens oder zwecks Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer wissenschaftlichen Konferenz.
- Sie reisen als Vertreter einer gemeinnützigen Organisation. Sie haben das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sie reisen zu einer Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltung oder zu einer Konferenz einer gemeinnützigen Organisation.
Zusätzliche Gebühren
Wenn Sie das Visum bei VFS Global oder TLScontact beantragen, fallen für die Bearbeitung Ihres Antrags zusätzliche Gebühren an, auch wenn Sie keine Visumgebühren entrichten müssen.
Möchten Sie wissen, wo Sie ein Visum beantragen können?
Kontakt
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