Wo kann ich ein Visum für die Niederlande beantragen?
Ein Visum für die Niederlande können Sie ausschließlich in Ihrem Wohnsitzland beantragen, etwa bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Prüfen Sie, welche Situation auf Sie zutrifft.
Antragstellung in Ihrem Wohnland
Wissen Sie, welches Visum Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen? Dann können Sie sich an eine der nachfolgenden Stellen in Ihrer Region wenden. Zum Beispiel:
- eine niederländische Botschaft oder ein niederländisches Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland
- eine Botschaft oder ein Generalkonsulat eines anderen Schengenlandes in Ihrem Wohnsitzland
- eine Visumantragsstelle von VFS Global TLScontact in Ihrem Wohnsitzland
Finden Sie hier die nächstgelegene Visumantragsstelle:
Beantragung eines Schengenvisums (Informationen auf Englisch)
Beantragung eines Flughafentransitvisums(Informationen auf Englisch)
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Visum bzw. welches Visum Sie benötigen? Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen(Informationen auf Englisch)
Ausnahmen für die Antragstellung außerhalb Ihres Wohnsitzlands
In den nachfolgenden Situationen können Sie das Visum außerhalb Ihres Wohnsitzlands beantragen.
Gibt es in Ihrem Wohnsitzland keine Stelle, bei der ein Visum beantragt werden kann? Dann können Sie das Visum in einem anderen Land in der Nähe Ihres Wohnsitzlands beantragen, etwa bei einer niederländischen Botschaft, einem niederländischen Generalkonsulat oder einer Visumantragsstelle.
Wählen Sie auf der Seite »Beantragung eines Schengenvisums« oder »Beantragung eines Flughafentransitvisums« Ihr Wohnsitzland; Sie erfahren dann, wo die nächstgelegene Möglichkeit zur Visumbeantragung ist.
Zur Seite »Beantragung eines Schengenvisums« (Informationen auf Englisch)
Zur Seite »Beantragung eines Flughafentransitvisums« (Informationen auf Englisch)
Können Sie nachweisen, dass Sie schon seit über 6 Monaten nicht mehr in Ihrem Wohnland gewesen sind? Beantragen Sie Ihr Visum dann in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Nehmen Sie zur Antragstellung den Nachweis darüber mit, dass Sie Ihr Wohnland vor über 6 Monaten verlassen haben. Beispielsweise eine Kopie der Seite in Ihrem Pass, auf der die Ausreise aus Ihrem Wohnland mit einem Stempel bescheinigt wurde.
Wählen Sie auf der Seite »Beantragung eines Schengenvisums« oder »Beantragung eines Flughafentransitvisums« das Land aus, in dem Sie sich zurzeit aufhalten. Sie erfahren dann, wo die nächstgelegene Möglichkeit zur Visumbeantragung ist.
Zur Seite »Beantragung eines Schengenvisums« (Informationen auf Englisch)
Zur Seite »Beantragung eines Flughafentransitvisums« (Informationen auf Englisch)
Können Sie nachweisen, dass Sie vor der Abreise aus Ihrem Wohnsitzland noch nicht wussten, dass Sie in die Niederlande reisen müssen, etwa für eine ärztliche Behandlung (von Ihnen selbst oder einem Angehörigen in den Niederlanden)? Beantragen Sie Ihr Visum dann in dem Land, in dem Sie sich aufhalten.
Wählen Sie auf der Seite »Beantragung eines Schengenvisums« oder »Beantragung eines Flughafentransitvisums« das Land aus, in dem Sie sich zurzeit aufhalten. Sie erfahren dann, wo die nächstgelegene Möglichkeit zur Visumbeantragung ist.
Zur Seite »Beantragung eines Schengenvisums« (Informationen auf Englisch)
Zur Seite »Beantragung eines Flughafentransitvisums« (Informationen auf Englisch)
Ist Ihre Situation hier nicht beschrieben? Dann können Sie Ihr Visum ausschließlich in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie:
- nicht rechtzeitig einen Termin für die Visumbeantragung in Ihrem Wohnsitzland bekommen können;
- eine weite Anreise für die Visumbeantragung in Ihrem Wohnsitzland auf sich nehmen müssen;
- den Antrag nicht bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat eines anderen Schengenlands stellen möchten.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.