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Wie erhalte ich eine Verpflichtungserklärung für einen ausländischen Gast?

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Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie finanziell für einen ausländischen Gast bürgen, der für bis zu 90 Tage in die Niederlande kommt. Dies ist notwendig, wenn Ihr Gast selbst kein ausreichendes Einkommen hat. Lesen Sie hier, wie Sie durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Ihren Gast bürgen können.

In welchen Fällen benötigt mein Gast eine Verpflichtungserklärung?

Ob eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, hängt davon ab, über welche Geldmittel Ihr Gast pro Tag verfügen kann. Das gilt auch für Kinder.

  • Stehen Ihrem Gast mindestens 55 Euro pro Tag zur Verfügung? Dann ist eine Verpflichtungserklärung nicht erforderlich. Sie können Ihrem Gast auch eine Unterkunft anbieten. Lesen Sie hier, wie Sie eine private Unterkunft zur Verfügung stellen können.
  • Stehen Ihrem Gast weniger als 55 Euro pro Tag zur Verfügung? Dann ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für Ihren Gast abgeben möchten.

Wie erhalte ich eine Verpflichtungserklärung?

Sie können nur dann als Verpflichtungsgeber fungieren, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie wohnen in den Niederlanden.
  2. Sie sind erwachsen (18 Jahre oder älter).
  3. Sie haben eine Bürgerservicenummer (BSN).
  4. Sie haben ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen in den Niederlanden für mindestens die nächsten 12 Monate. Beispielsweise in Form von Lohn, Unternehmensgewinnen, Rente oder bestimmten anderen Leistungen. Prüfen Sie auf der Website des Immigration and Naturalisation Service (IND), welches Einkommen Sie benötigen, um als Verpflichtungsgeber fungieren zu können (Informationen auf Englisch).
Information: Leben Sie in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft?  Dann zählt das Einkommen Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin mit.

Füllen Sie das Formular zum Nachweis einer Verpflichtungserklärung (Informationen auf Englisch) des Immigration and Naturalisation Service (IND) aus. Manche Gemeinden bieten das Formular online zum Ausfüllen an.

Möchten Sie für mehrere Gäste eine Verpflichtungserklärung abgeben? Füllen Sie dann für jeden Gast ein separates Formular aus.

Information: Das Formular kann auch für Gäste verwendet werden, die kein Visum benötigen. In diesem Fall braucht Ihre Unterschrift nicht legalisiert zu werden; Sie können den 3. Schritt dann also überspringen.

Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde legalisieren. Nehmen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.

Nach der Legalisierung Ihrer Unterschrift muss Ihr Gast innerhalb von 6 Monaten ein Visum beantragen. Die Reise selbst kann dann später stattfinden.

Information: Leben Sie in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann müssen die Unterschriften beider Partner legalisiert werden.

Außer dem Formular müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Welche das sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Information: Geben Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin eine Verpflichtungserklärung ab? Dann benötigt auch Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin zusätzliche Unterlagen.

Sie üben eine abhängige Beschäftigung aus

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags, der ab dem Datum, an dem Ihr Gast sein Visum beantragt, noch mindestens 12 Monate gültig ist;
  • aktuelle Arbeitgebererklärung;
  • Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen;
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.

Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus

  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister;
  • Ihr letzter endgültiger Einkommensteuerbescheid;
  • eine aktuelle Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die einen Nettogewinn belegt;
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.

Sie beziehen Rente oder bestimmte andere Leistungen

  • Einkommensnachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie noch mindestens 12 Monate lang Anspruch auf die Rente oder andere Leistungen haben;
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande.Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.
Information: Beziehen Sie eine Sozialleistung, also etwa Sozialhilfe oder eine Leistung aufgrund des Partizipationsgesetzes oder des Gesetzes über Erwerbsunfähigkeitsleistungen für junge Behinderte? Dann können Sie nicht als Verpflichtungsgeber fungieren.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Leistung, die Sie beziehen, den Anforderungen genügt, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts.

Senden Sie das Formular samt den zugehörigen Dokumenten an Ihren Gast im Ausland. Ihr Gast kann dann mit diesen Unterlagen ein Visum beantragen.

Ist Ihr Gast nicht visumpflichtig? Dann muss er die Dokumente trotzdem mitführen, um sie bei einer Grenzkontrolle vorlegen zu können.

Prüfen Sie hier, ob Ihr Gast ein Visum benötigt (Informationen auf Englisch)

Sie bürgen dann für die Kosten des Aufenthalts Ihres Gastes sowie für die eventuellen Kosten seiner medizinischen Versorgung und Rückbeförderung. Die Bürgschaft endet, sobald Ihr Gast den Schengen-Raum wieder verlässt.

Wenn Ihr Gast Sie erneut besuchen will, braucht er ein neues Formular zum Nachweis einer Verpflichtungserklärung des Immigration and Naturalisation Service (IND).