Wie kann ich für einen ausländischen Gast eine Verpflichtungserklärung beantragen?
Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie finanziell für einen ausländischen Gast bürgen, der für bis zu 90 Tage in die Niederlande kommt. Dies ist notwendig, wenn Ihr Gast selbst kein ausreichendes Einkommen hat. Lesen Sie hier, wie Sie durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Ihren Gast bürgen können.
1. Schritt: Prüfen Sie, ob eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist
Ob Ihr Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt, hängt von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitzland und davon ab, ob Ihr Gast in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis zu einem EU-/EWR- oder Schweizer Bürger steht.
Prüfen Sie hier, ob Ihr Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt (Informationen auf Englisch)
2. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
Sie können als Verpflichtungsgeber fungieren, wenn Sie die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in den Niederlanden.
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben eine Bürgerservicenummer (BSN).
- Sie beziehen in den nächsten 12 Monaten in den Niederlanden ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen, beispielsweise in Form von Lohn, Unternehmensgewinnen oder Rente. Staatliche Zuschusszahlungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Im 5. Schritt lesen Sie, wie Sie Ihr Einkommen nachweisen können. Prüfen Sie auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (IND), welches Einkommen Sie benötigen, um als Verpflichtungsgeber fungieren zu können (Informationen auf Englisch).
Leben Sie in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann treten Sie gemeinsam als Verpflichtungsgeber auf. Zählen Sie Ihr Einkommen und das Einkommen Ihres (Ehe-)Partners zusammen. Ihr Partner muss das Formular auch ausfüllen (3. Schritt) und weitere Dokumente zusammentragen (5. Schritt).
Müssen Sie Ihre Unterschrift im Formular legalisieren lassen (4. Schritt)? Dann muss Ihr (Ehe-)Partner zu diesem Termin ebenfalls erscheinen.
Sie können eine Verpflichtungserklärung für Ihren (Ehe-)Partner abgeben, der in die Niederlande kommt. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich dann nur auf Ihr eigenes Einkommen. Ihr Partner braucht das Formular dann nicht auszufüllen (3. Schritt) oder zu unterzeichnen oder seine Unterschrift legalisieren zu lassen (4. Schritt). Ihr Partner braucht auch keine ergänzenden Dokumente zusammenzutragen (5. Schritt).
3. Schritt: Füllen Sie das Formular aus
Ihr Gast benötigt eine Verpflichtungserklärung. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner abgeben, muss auch Ihr (Ehe-)Partner das Formular ausfüllen.
Füllen Sie das Formular zum Nachweis einer Verpflichtungserklärung des IND aus (Information auf Englisch)
Einige niederländische Gemeinden bieten die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen. Prüfen Sie dies auf der Website Ihrer Gemeinde.
Geben Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner ab, hält sich dieser jedoch nicht in den Niederlanden auf? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Ihr (Ehe-)Partner kommt zur Unterzeichnung des Formulars in die Niederlande.
- Ihr (Ehe-)Partner gibt eine schriftliche Erklärung ab, mit der er der Abgabe der Verpflichtungserklärung zustimmt. In dem Fall ist eine Kopie der Datenseite des Passes und der Unterschrift Ihres Partners vorzulegen.
Nach der Legalisation dürfen Sie im Formular nichts mehr ändern. Sie dürfen auch keine Daten wie etwa Ihre Bürgerservicenummer (BSN) unkenntlich machen. Wenn Sie doch etwas ändern oder unkenntlich machen, verliert das Formular seine Gültigkeit. Enthalten die Angaben Fehler? Füllen Sie dann ein neues Formular aus und lassen Sie es wiederum legalisieren.
4. Schritt: Prüfen Sie, ob Ihre Erklärung legalisiert werden muss
Manchmal muss Ihre Unterschrift auf dem Formular bei der Gemeinde legalisiert werden. Dies hängt davon ab, ob Ihr Gast ein Visum benötigt.
Prüfen Sie hier, ob Ihr Gast ein Visum benötigt (Informationen auf Englisch)
Wenn Ihr Gast ein Visum benötigt, muss Ihre Unterschrift legalisiert werden. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde und bringen Sie Ihren Ausweis mit. Sie unterschreiben das Formular in Anwesenheit eines zuständigen Gemeindebeamten. Wenn Sie gemeinsam bürgen, muss Ihr (Ehe-)Partner ebenfalls erscheinen.
Nach der Legalisierung Ihrer Unterschrift muss Ihr Gast innerhalb von 6 Monaten ein Visum beantragen. Damit darf er dann in die Niederlande einreisen.
Wenn Ihr Gast kein Visum benötigt, ist keine Legalisierung erforderlich. Sie unterschreiben das Formular selbst. Wenn Sie gemeinsam bürgen, muss Ihr (Ehe-)Partner ebenfalls unterschreiben.
5. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen
Zusätzlich zum Formular müssen Sie Nachweisdokumente zusammentragen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von Ihrer Situation ab.
Geben Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin eine Verpflichtungserklärung ab? Dann benötigt auch Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin zusätzliche Unterlagen.
Sie üben eine abhängige Beschäftigung aus
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags, der ab dem Datum, an dem Ihr Gast sein Visum beantragt, noch mindestens 12 Monate gültig ist;
- aktuelle Arbeitgebererklärung;
- Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen;
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.
Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister;
- Ihr letzter endgültiger Einkommensteuerbescheid;
- eine aktuelle Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die einen Nettogewinn belegt;
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.
Sie beziehen Rente oder bestimmte andere Leistungen
- Einkommensnachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie noch mindestens 12 Monate lang Anspruch auf die Rente oder andere Leistungen haben;
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgerservicenummer (BSN) auf der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises deutlich erkennbar ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss noch mindestens bis zum Ende des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden gültig sein.
Sie dürfen keine Daten in den Dokumenten unkenntlich machen, auch nicht Ihre BSN oder die Angaben zu Ihrem Einkommen. Ihr Gast muss die Dokumente mit diesen Daten bei der Grenzkontrolle in den Niederlanden vorlegen können.
Wenn Sie ohne Ihren Partner die Einkommensanforderungen erfüllen, brauchen Sie nicht nachzuweisen, dass Ihr Partner über ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen verfügt. Im 6. Schritt übersenden Sie nur das Formular, Ihre ergänzenden Dokumente und eine Kopie des Passes, Ausweises oder Aufenthaltstitels Ihres Partners an Ihren Gast.
6. Schritt: Übermittlung der korrekten Dokumente
Senden Sie das Formular im Original (3. Schritt) samt den zugehörigen Dokumenten (5. Schritt) per Post an Ihren Gast. Ihr Gast führt diese bei seiner Reise mit sich, um sie bei der Grenzkontrolle vorlegen zu können.
Ihr Gast ist visumpflichtig? Dann benötigt Ihr Gast diese Dokumente auch zur Beantragung eines Visums.
- Prüfen Sie hier, ob Ihr Gast ein Visum benötigt (Informationen auf Englisch)
- Prüfen Sie hier, wie Ihr Gast ein Visum beantragen kann (Informationen auf Englisch)
7. Schritt: Sie bürgen als Verpflichtungsgeber für Ihren Gast
Als Verpflichtungsgeber bürgen für die Kosten des Aufenthalts Ihres Gastes sowie für die eventuellen Kosten seiner medizinischen Versorgung und seiner Rückführung in das Heimatland. Die Bürgschaft endet:
- sobald Ihr Gast den Schengenraum wieder verlässt oder
- spätestens 5 Jahre nach der Legalisation des Formulars.
Wenn Ihr Gast erneut in die Niederlande reisen möchte, benötigt er ein neues Formular als Nachweis der Verpflichtungserklärung.
Die Bürgschaft endet nicht durch den Asylantrag Ihres Gastes; sie endet 5 Jahre nach der Legalisation des Formulars oder wenn Ihr Gast den Schengenraum verlässt.
Nützliche Informationen
- Wie kann ich einem Gast aus dem Ausland Unterkunft gewähren?
- Wie kann ich eine Verpflichtungserklärung für meinen Besuch in den Niederlanden erhalten?
Kontakt
Haben sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch)