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Abgabe einer Verpflichtungserklärung

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Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie finanziell für einen ausländischen Gast bürgen, der für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) in die Niederlande kommt und nicht über ausreichende Mittel (mindestens 55 Euro pro Tag) verfügt.

Wann ist keine Verpflichtungserklärung erforderlich?

Eine Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich, wenn Ihrem Gast über hinreichende finanzielle Mittel verfügt. Ihr Gast muss nachweisen können, dass ihm mindestens 55 Euro (pro Person) für jeden Tag zur Verfügung stehen, den er sich in den Niederlanden aufhält.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) (diese Website ist auf Englisch).

Voraussetzungen für den Verpflichtungsgeber

  • Damit sie eine Verpflichtungserklärung abgeben können, darf Ihr Einkommen nicht unter dem Mindestlohn liegen (Brutto-Einkommen exkl. Urlaubsgeld).
  • Für Ehepaare gilt, dass das gemeinsame Einkommen nicht unter dem Mindestlohn liegen darf (Brutto-Einkommen exkl. Urlaubsgeld).
  • Sie müssen ein Formular ausfüllen, mit dem Sie erklären, als Verpflichtungsgeber zu fungieren und/oder eine private Unterkunft zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des IND, unter »Conditions« (Bedingungen).

Abgabe einer Verpflichtungserklärung – Schritt für Schritt

  1. Füllen Sie zunächst das Formular aus, mit dem Ihr Gast nachweisen kann, dass Sie als Verpflichtungsgeber fungieren und/oder eine private Unterkunft zur Verfügung stellen. Wenn Sie für mehrere Personen Verpflichtungsgeber sein wollen, müssen Sie das Formular für jede einzelne dieser Personen ausfüllen. Manche Gemeinden bieten das Formular online zum Ausfüllen an.

    Achtung: Auf dem Formular und der Website ist angegeben, dass die Verpflichtungserklärung für Besucher gedacht ist, die der Visumpflicht unterliegen. Verpflichtungserklärungen können aber auch für Besucher abgegeben werden, die visumfrei in die Niederlande reisen.
  2. Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde legalisieren. Die Verpflichtungserklärung ist 3 Monate gültig. Sponsern Sie jemanden, der kein Visum für die Niederlande benötigt? Dann brauchen Sie Ihre Unterschrift nicht beglaubigen zu lassen.
  3. Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen (siehe nachfolgenden Abschnitt).
  4. Senden Sie die Dokumente zusammen mit dem Formular an Ihren Gast im Ausland.
  5. Ihr Gast kann nach Erhalt der Unterlagen im Ausland ein Visum beantragen. Ist Ihr Gast nicht visumpflichtig? Dann kann er die Dokumente trotzdem mitführen, um sie bei einer Grenzkontrolle vorzeigen zu können.

Zusätzliche Dokumente

Neben dem Formular müssen Sie als Verpflichtungsgeber die folgenden Dokumente an Ihren ausländischen Gast senden:

Sie sind Angestellter

  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (der zum Zeitpunkt des Visumantrags noch mindestens 12 Monate fortgelten muss)
  • eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen

Sie sind Unternehmer

  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
  • Ihren letzten endgültigen Einkommensteuerbescheid
  • eine aktuelle Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die einen Nettogewinn belegt

Nützliche Informationen

Eine Verpflichtungserklärung für einen Kurzaufenthalt brauchen