Erstmalige Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises, wenn Sie im Ausland wohnen
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und möchten Sie für sich selbst oder Ihr Baby erstmalig einen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen? Dann können Sie sich an eine niederländische Botschaft wenden. Sie können Ihren Antrag aber auch bei verschiedenen niederländischen Grenzgemeinden und auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol stellen. Lesen Sie hier, was Sie für den Antrag benötigen.
Für wen beantragen Sie einen Pass oder Personalausweis?
Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie einen Pass oder Personalausweis beantragen. Um herauszufinden, welche Dokumente Sie dafür benötigen, können Sie eine persönliche Checkliste anlegen.
Wissen Sie nicht, ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen? Lesen Sie hier nach, wie Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben können (Informationen auf Englisch).
Doppelte Staatsangehörigkeit
Wohnen Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) und besitzen Sie neben der niederländischen noch eine andere Staatsangehörigkeit? In bestimmten Fällen können Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. Ohne niederländische Staatsangehörigkeit können Sie keinen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen.
Außerdem können Sie durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit verlieren. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Überprüfen Sie hier, ob Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren haben (Informationen auf Englisch).
Wenn Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie einen Pass oder Personalausweis für es beantragen. Ihr Kind und mindestens ein Elternteil oder Vormund müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Um herauszufinden, welche Dokumente Sie benötigen, können Sie eine persönliche Checkliste für Ihr Kind anlegen.
- Erstellen Sie eine persönliche Checkliste für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises (Informationen auf Englisch).
Wissen Sie nicht, ob Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt?
Ihr Kind erwirbt die niederländische Staatsangehörigkeit bei der Geburt, wenn es einen Anspruch darauf hat. Sie müssen für den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit keinen Pass oder Personalausweis beantragen. Lesen Sie hier nach, in welchen Fällen Ihr Kind automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
Praktische Fragen
- Wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande geboren wird, müssen Sie die Geburt im jeweiligen Land anzeigen. Lesen Sie mehr über die Anzeige einer Geburt außerhalb der Niederlande (Informationen auf Englisch).
- Denken Sie daran, dass die Geburtsurkunde Ihres Kindes in bestimmten Fällen übersetzt und legalisiert werden muss, bevor Sie einen Pass oder Personalausweis beantragen können.
- Wenn Sie eine ausländische Geburtsurkunde bei der zuständigen Abteilung (Landelijke Taken) der Stadt Den Haag eintragen lassen, können Sie dort jederzeit eine Abschrift der Geburtsurkunde anfordern. Sie brauchen das dann nicht im Geburtsland zu tun. Lesen Sie hier mehr über die Eintragung ausländischer Urkunden in den Niederlanden (Informationen auf Englisch).
- Ein Pass oder Personalausweis für Personen unter 18 Jahren ist fünf Jahre gültig.
- Von Kindern unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
- Kinder ab 12 Jahren können ohne Zustimmung ihrer Eltern einen Personalausweis beantragen. Einen Pass können Personen unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern beantragen.
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).