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Wie kann ich außerhalb der Niederlande eine DigiD für mein Kind beantragen?

Language selection:Deutsch

Wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande wohnt, können Sie auf der Website digid.nl eine DigiD für Ihr Kind beantragen. Anschließend besorgen Sie sich einen Aktivierungscode; hierzu führen Sie entweder ein Videogespräch mit NederlandWereldwijd. Oder Sie begeben sich zu einem DigiD-Schalter in den Niederlanden oder im Ausland. Mit diesem Aktivierungscode können Sie die DigiD Ihres Kindes aktivieren.

Attention: Lebt Ihr Kind in den Niederlanden und ist es bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet? Dann sind die Informationen auf dieser Seite nicht für Sie bestimmt. Lesen Sie hier, wie Sie eine DigiD für Ihr Kind beantragen können, wenn Ihr Kind in den Niederlanden wohnhaft ist(Informationen auf Englisch).

Voraussetzungen für die Beantragung einer DigiD

Für die Beantragung einer DigiD über die Website DigiD.nl gelten folgende Voraussetzungen, wenn Ihr Kind im Ausland wohnt:

Attention: Als Elternteil oder Vormund dürfen Sie Ihrem Kind bis zu dessen 14. Lebensjahr bei der Beantragung und Verwendung der DigiD helfen. Sie können die DigiD für Ihr Kind auf der Website DigiD.nl (Informationen auf Englisch) beantragen.

(Informationen auf Englisch)

Nach der Antragstellung

Wenn Sie die DigiD für Ihr Kind auf der Website Digid.nl beantragt haben, erhalten Sie per E-Mail oder SMS einen sog. Baliecode, der 30 Tage lang gültig ist.

Mit diesem Baliecode können Sie den DigiD-Aktivierungscode für Ihr Kind in einem Videogespräch (gemeinsam mit Ihrem Kind) mit Netherlands Worldwide erhalten. Sie können den Aktivierungscode auch zusammen mit Ihrem Kind bei einem DigiD-Schalter in den Niederlanden oder im Ausland abholen.

Erhalt des DigiD-Aktivierungscodes im Ausland

Aktivierung der DigiD

Aktivieren Sie die DigiD Ihres Kindes innerhalb von 21 Tagen nach Abholung des Aktivierungscodes. Besuchen Sie hierzu die Website DigiD.nl.

Verfügt Ihr Kind über ein anderes von der EU anerkanntes Login-Tool?

Hat Ihr Kind keine DigiD, aber ein anderes von der EU anerkanntes Login-Tool(Informationen auf Englisch)? Auch damit können Sie bei vielen Stellen in den Niederlanden online Angelegenheiten für Ihr Kind erledigen, etwa bei der Sozialversicherungsbank (SVB), der Steuerbehörde (Belastingdienst), der Durchführungsagentur für das Bildungswesen (DUO), der Zentralen gerichtlichen Inkassostelle (CJIB) und der Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen (UWV). Ihr Kind benötigt dann keine DigiD.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).