Wie kann ich außerhalb der Niederlande eine DigiD für mein Kind beantragen?
Wenn Ihr Kind außerhalb der Niederlande wohnt, können Sie auf der Website digid.nl eine DigiD für Ihr Kind beantragen. Anschließend besorgen Sie sich einen Aktivierungscode; hierzu führen Sie entweder ein Videogespräch mit NederlandWereldwijd. Oder Sie begeben sich zu einem DigiD-Schalter in den Niederlanden oder im Ausland. Mit diesem Aktivierungscode können Sie die DigiD Ihres Kindes aktivieren.
Voraussetzungen für die Beantragung einer DigiD
Für die Beantragung einer DigiD über die Website DigiD.nl gelten folgende Voraussetzungen, wenn Ihr Kind im Ausland wohnt:
- Ihr Kind ist im Besitz eines gültigen Ausweises (Pass oder Personalausweis).
- Ihr Kind hat eine Bürgerservicenummer (BSN). Hat Ihr Kind keine Bürgerservicenummer? Lesen Sie dann hier, wie Sie eine BSN für Ihr Kind bekommen.
- Sie oder Ihr Kind verfügen über ein Telefon, auf dem sowohl im Ausland als auch in den Niederlanden SMS-Nachrichten empfangen werden können.
- Sie oder Ihr Kind haben eine E-Mail-Adresse.
(Informationen auf Englisch)
Nach der Antragstellung
Wenn Sie die DigiD für Ihr Kind auf der Website Digid.nl beantragt haben, erhalten Sie per E-Mail oder SMS einen sog. Baliecode, der 30 Tage lang gültig ist.
Mit diesem Baliecode können Sie den DigiD-Aktivierungscode für Ihr Kind in einem Videogespräch (gemeinsam mit Ihrem Kind) mit Netherlands Worldwide erhalten. Sie können den Aktivierungscode auch zusammen mit Ihrem Kind bei einem DigiD-Schalter in den Niederlanden oder im Ausland abholen.
Erhalt des DigiD-Aktivierungscodes im Ausland
Aktivierung der DigiD
Aktivieren Sie die DigiD Ihres Kindes innerhalb von 21 Tagen nach Abholung des Aktivierungscodes. Besuchen Sie hierzu die Website DigiD.nl.
Verfügt Ihr Kind über ein anderes von der EU anerkanntes Login-Tool?
Hat Ihr Kind keine DigiD, aber ein anderes von der EU anerkanntes Login-Tool(Informationen auf Englisch)? Auch damit können Sie bei vielen Stellen in den Niederlanden online Angelegenheiten für Ihr Kind erledigen, etwa bei der Sozialversicherungsbank (SVB), der Steuerbehörde (Belastingdienst), der Durchführungsagentur für das Bildungswesen (DUO), der Zentralen gerichtlichen Inkassostelle (CJIB) und der Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen (UWV). Ihr Kind benötigt dann keine DigiD.
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).