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Beantragung einer Personenstandsbescheinigung in Deutschland

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Sind Sie niederländischer Staatsangehöriger, wohnen Sie in Deutschland, und benötigen Sie eine Personenstandsbescheinigung? Diese können Sie per E-Mail bei der niederländischen Botschaft in Berlin beantragen.

Warning: Werden Sie in den Niederlanden im Melderegister (Basisregistratie Personen/BRP) geführt? Dann beantragen Sie die Bescheinigung in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Möglicherweise müssen Sie die Bescheinigung übersetzen und legalisieren lassen, bevor Sie sie im Ausland verwenden können.

Die Personenstandsbescheinigung können Sie wie folgt per E-Mail beantragen:

1. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.

Bei der Beantragung der Bescheinigung müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Welche das sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Möglicherweise müssen Sie Dokumente übersetzen und legalisieren lassen, bevor Sie sie im Ausland verwenden können.

Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie möglicherweise übersetzen und legalisieren lassen.

Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen? Erstellen Sie dann von jedem Dokument eine PDF-Datei. Es ist nicht möglich, Fotos von Ihren Dokumenten zu verwenden.

2. Schritt: Senden Sie die Dokumente per E-Mail an die Botschaft

Senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft in Berlin:

bln-ca-doc@minbuza.nl

Ihre E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Bescheinigung (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Anfangsbuchstabe(n) Ihres Vornamens und Ihren Nachnamen (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Ihre (Mobil-)Telefonnummer
  • Verwendungszweck der Bescheinigung. Dieser Zweck wird in die Bescheinigung eingetragen.
Attention: Soll Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt werden, müssen Sie dies in Ihrer Mail deutlich angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift zu vermelden.

Fügen Sie die PDF-Dokumente Ihrer E-Mail als Anhänge bei.

Ist Ihr Antrag nicht vollständig? Gibt es Unklarheiten oder Fragen? Dann müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente einreichen.

3. Schritt: Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung

Für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung fallen Gebühren an. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Referenznummer für die Zahlung der Gebühren
    Geben Sie diese Nummer bei der Überweisung im Feld »Verwendungszweck« an; andernfalls verzögert sich die Ausstellung der Bescheinigung.
  • Zahlungsweise
    Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Euro auf das Konto des niederländischen Außenministeriums in Den Haag.

Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise, die Sie erhalten haben.

4. Schritt: Erhalt der Bescheinigung

Nach dem Eingang und der Verarbeitung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sobald Ihre Zahlung eingegangen und die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail oder, wenn Sie darum gebeten haben, per Post zugesandt.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

Nützliche Informationen

Was ist eine Konsularbescheinigung? (Informationen auf Englisch).