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Ehefähigkeitszeugnis Deutschland

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Möchten Sie als Niederländer in Deutschland heiraten? Dann kann Ihnen die Niederländische Botschaft in Berlin ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen.

Sind Sie Niederländer und leben Sie in den Niederlanden oder haben Sie in den Niederlanden gelebt? In diesem Fall müssen Sie bei der Gemeinde, in der Sie leben oder in der Sie zuletzt gelebt haben, ein Ehefähigkeitszeugnis (verklaring van huwelijksbevoegdheid) beantragen. Waren Sie minderjährig, als Sie die Niederlande verlassen haben? Auch dann müssen Sie in der Gemeinde in der Sie zuletzt gelebt haben ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Welche Dokumente müssen Sie vorlegen?

Bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (verklaring omtrent voorgenomen huwelijk) müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente vorlegen:

  • niederländisches Ausweisdokument
  • Auszug aus dem Geburtenregister
  • Auszug aus dem Personenstandsregister, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht verheiratet sind (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Scheidungsurkunde, wenn Sie in der Vergangenheit verheiratet waren

Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Welche Dokumente muss Ihr nichtniederländischer Partner vorlegen?

Bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses muss Ihr nichtniederländischer Partner Kopien der folgenden Dokumente in der Botschaft vorlegen:

  • einen Pass oder ein anderes Ausweisdokument
  • ein offizielles Dokument, das die Adressdaten Ihres Partners enthält (Art des verlangten Dokuments unterscheidet sich von Land zu Land)
  • eine legalisierte Ledigkeitsbescheinigung

Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Ehefähigkeitszeugnis in diesem Land oder dieser Region

Sie haben schon in den Niederlanden gewohnt

Falls Sie jemals in den Niederlanden gewohnt haben – also auch, wenn Sie als Minderjährige(r) bereits aus den Niederlanden weg­gezogen sind – müssen Sie sich für die Ausstellung an die letzte Wohn­gemeinde in den Niederlanden wenden.

Sie haben noch niemals in den Niederlanden gewohnt

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis per Email bei der Botschaft in Berlin beantragen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann per Email von uns.

Erforderliche Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis

Wir benötigen von beiden Partnern folgende Dokumente:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Passkopien
  • internationale Geburtsurkunden (Kopie)
  • erweiterte Meldebescheinigungen (Aufenthaltsbescheinigungen) zwecks Heirat, aus denen Nationalität und Familienstand hervorgehen, nicht älter als 2 Wochen (Kopie)
  • falls geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, oder aktueller Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt (Kopie)
  • falls verwitwet: Sterbeurkunde (Kopie)
  • falls minderjährig: Zustimmung beider Eltern, die Unterschriften müssen vom Standesbeamten beglaubigt sein

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum ein halbes Jahr gültig. Bitte beachten Sie diese Frist, falls zwischen Anmeldung der Heirat und Eheschließung mehr als 6 Monate liegen.