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Beantragung eines niederländischen Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland

Language selection:Deutsch

Sind Sie niederländische(r) Staatsangehörige(r), wohnen Sie in Deutschland und benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis? Wenn Sie nie in den Niederlanden gewohnt haben und in Deutschland heiraten möchten, können Sie dieses Zeugnis per E-Mail bei der niederländischen Botschaft in Berlin beantragen.

Möchten Sie in einem anderen Land heiraten? Dann fordern Sie die Stellungnahme bei der niederländischen Botschaft in diesem Land an.

Warning: Sind Sie niederländische(r) Staatsangehörige(r) und wohnen Sie in den Niederlanden oder haben Sie dort gewohnt? Dann müssen Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei der Gemeinde beantragen, bei der Sie gemeldet sind bzw. zuletzt gemeldet waren. Der nachstehende Stufenplan gilt dann nicht für Sie. Besuchen Sie die Website der Gemeinde, bei der Sie gemeldet sind bzw. zuletzt gemeldet waren für weiterführende Informationen.

Beantragen Sie mit den nachstehenden Schritten per E-Mail eine Ehefähigkeitszeugnis.

1. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie verschiedene Dokumente. In das Zeugnis werden auch die Daten Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin aufgenommen.

Welche Dokumente müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) vorlegen?

Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie möglicherweise übersetzen und legalisieren lassen.

Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen? Erstellen Sie dann von jedem Dokument eine PDF-Datei. Es ist nicht möglich, Fotos von Ihren Dokumenten zu verwenden.

2. Schritt: Senden Sie die Dokumente per E-Mail an die Botschaft

Senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft in Berlin:

bln-ca-doc@minbuza.nl

Ihre E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Bescheinigung (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Anfangsbuchstabe(n) Ihres Vornamens und Ihren Nachnamen (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Ihre (Mobil-)Telefonnummer
  • Verwendungszweck der Bescheinigung. Dieser Zweck wird in die Bescheinigung eingetragen.
Attention: Soll Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt werden, müssen Sie dies in Ihrer Mail deutlich angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift zu vermelden.

Fügen Sie die PDF-Dokumente Ihrer E-Mail als Anhänge bei.

Ist Ihr Antrag nicht vollständig? Gibt es Unklarheiten oder Fragen? Dann müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente einreichen.

3. Schritt: Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung

Für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung fallen Gebühren an. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Referenznummer für die Zahlung der Gebühren
    Geben Sie diese Nummer bei der Überweisung im Feld »Verwendungszweck« an; andernfalls verzögert sich die Ausstellung der Bescheinigung.
  • Zahlungsweise
    Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Euro auf das Konto des niederländischen Außenministeriums in Den Haag.

Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise, die Sie erhalten haben.

4. Schritt: Erhalt der Bescheinigung

Nach dem Eingang und der Verarbeitung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 4 bis 6 Wochen. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sie erhalten das Zertifikat per UPS-Kurier.

Die Bescheinigung ist ab der Ausstellung 6 Monate lang gültig. In Deutschland muss die Urkunde zum Zeitpunkt der Eheschließung gültig sein. Beantragen Sie das Zertifikat daher nicht zu früh.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

Nützliche Informationen

Was ist eine Konsularbescheinigung? (Informationen auf Englisch).