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Ehefähigkeitszeugnis Österreich

Language selection:Deutsch

Möchten Sie als Niederländer in Österreich heiraten? Dann kann Ihnen die Botschaft ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen.

Sind Sie Niederländer und leben Sie in den Niederlanden oder haben Sie in den Niederlanden gelebt? In diesem Fall müssen Sie bei der Gemeinde, in der Sie leben oder in der Sie zuletzt gelebt haben, ein Ehefähigkeitszeugnis (verklaring van huwelijksbevoegdheid) beantragen. Waren Sie minderjährig, als Sie die Niederlande verlassen haben? Auch dann müssen Sie in der Gemeinde in der Sie zuletzt gelebt haben ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Welche Dokumente müssen Sie vorlegen?

Bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (verklaring omtrent voorgenomen huwelijk) müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente vorlegen:

  • niederländisches Ausweisdokument
  • Auszug aus dem Geburtenregister
  • Auszug aus dem Personenstandsregister, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht verheiratet sind (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Scheidungsurkunde, wenn Sie in der Vergangenheit verheiratet waren

Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Welche Dokumente muss Ihr nichtniederländischer Partner vorlegen?

Bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses muss Ihr nichtniederländischer Partner Kopien der folgenden Dokumente in der Botschaft vorlegen:

  • einen Pass oder ein anderes Ausweisdokument
  • ein offizielles Dokument, das die Adressdaten Ihres Partners enthält (Art des verlangten Dokuments unterscheidet sich von Land zu Land)
  • eine legalisierte Ledigkeitsbescheinigung

Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Zusätzliche Dokumente

Zusätzlich zu den genannten Dokumente benötigen Sie von beiden Partnern:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Internationale b.z.w. legalisierte und übersetzte Geburtsurkunden (Kopie)
  • Niederländischer Partner: neue Meldebestätigung mit allen Adressen in Österreich, seit Ihrer Geburt („zur Vorlage bei der Niederländischen Botschaft“). Falls Sie  auch noch im Ausland gewohnt haben: zusätzlich Bestätigung der jeweiligen Niederländischen Botschaft.
  • Nicht-Niederländischer Partner: Aktueller Auszug aus dem Personenstandsregister (f. Österreicher) b.z.w. aktuelle Bescheinigung der jeweiligen Botschaft über den Familienstand.
  • falls minderjährig: Zustimmung beider Eltern, die Unterschriften müssen vom Standesbeamten beglaubigt sein

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum ein halbes Jahr gültig. Bitte beachten Sie diese Frist, falls zwischen Anmeldung der Heirat und Eheschließung mehr als 6 Monate liegen.

Wie beantrage ich die Bescheinigung?

Sie beantragen die Bescheinigung per E-Mail.

  1. Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: wen-ca@minbuza.nl.
  2. Geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail die Bezeichnung der Bescheinigung und Ihren Nachnamen an.
  3. Erläutern Sie in der E-Mail, wofür Sie die Bescheinigung benötigen. Die Botschaft gibt diesen Zweck in der Bescheinigung an.
  4. Teilen Sie in Ihrer E-Mail bitte auch Ihre (Mobil-)Telefonnummer mit.
  5. Erstellen Sie von allen benötigten Dokumenten eine PDF-Datei und fügen Sie diese der E-Mail als Anlage bei (Fotos der Dokumente sind nicht zulässig). Falls die PDF-Datei zu groß zum Verschicken ist, teilen Sie die Dokumente auf und übermitteln Sie sie in zwei oder mehr E-Mails.

Wenn Ihre Unterlagen nicht vollständig sind, Unklarheiten enthalten oder Fragen aufwerfen, kann es sein, dass Sie zusätzliche Dokumente übermitteln müssen.

Kosten

Ist Ihr Antrag vollständig? Dann erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Angaben:

  • zu zahlender Gesamtbetrag (30 € je Bescheinigung)
  • bei der Überweisung anzugebender Verwendungszweck (ein fehlender Verwendungszweck führt zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheinigung)
  • Zahlungshinweise: Überweisung in Euro auf das Konto des niederländischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Den Haag

Nach dem Zahlungseingang stellt die Botschaft Ihre Bescheinigung aus und sendet Sie Ihnen per E-Mail zu.

Bearbeitungsdauer

Nach dem Eingang und der Verbuchung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch.

Falls Sie zusätzliche Dokumente übermitteln müssen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, dauert die Bearbeitung länger.