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Kann ich ein Eilvisum (spoedvisum) für die Niederlande bekommen?

Language selection:Deutsch

Ob Sie ein Eilvisum beantragen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dies ist nur in bestimmten Notfällen möglich. Nachstehend erfahren Sie, in welchen Fällen Sie ein Eilvisum beantragen können und wie Sie dafür vorgehen müssen.

Wann kann ich ein Eilvisum beantragen?

Sie können möglicherweise ein Eilvisum bekommen, wenn Sie 

  • einen Verwandten ersten oder zweiten Grades in den Niederlanden wegen eines Todesfalls besuchen
  • einen unheilbar kranken Verwandten ersten oder zweiten Grades im Endstadium seiner Krankheit in den Niederlanden besuchen möchten
  • einer dringenden ärztlichen Behandlung in den Niederlanden bedürfen

Die Entscheidung darüber, ob Sie tatsächlich ein Eilvisum bekommen können, trifft das Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND). Wir können Ihnen dabei leider nicht weiterhelfen. 

Verwandte ersten oder zweiten Grades sind: 

  • ihr(e) Partner(in), wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder – wenn Sie nicht verheiratet sind – ein gemeinsames Kind haben oder nachweislich in einer Beziehung leben
  • ihre Großeltern, Eltern, Ihr Kind, Ihr Bruder oder Ihre Schwester
  • ihre Schwiegereltern, Ihr Schwiegersohn, Ihre Schwiegertochter, Ihr Schwager oder Ihre Schwägerin
  • ihre Stiefeltern, Stiefkinder, Ihr Stiefbruder oder Ihre Stiefschwester

Ist mein Eilvisum auch in anderen Schengenländern gültig? 

Ein Eilvisum ist ausschließlich für die Niederlande gültig. Es berechtigt Sie nicht zur Einreise in andere Schengenländer.

Wie beantrage ich ein Eilvisum?

Ein Eilvisum beantragen Sie beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND). Wie Sie dafür vorgehen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Auf der Website des IND geben Sie zunächst Ihre Staatsangehörigkeit an; danach erfahren Sie, was Sie in Ihrer Situation tun müssen.

Lesen Sie hier, wie Sie ein Eilvisum beantragen (IND) (Informationen auf Englisch)

Ich habe eine andere Frage zum Eilvisum

Wenn Sie sonstige Fragen zum Eilvisum haben, wenden Sie sich an das IND. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Setzen Sie sich mit dem IND in Verbindung (Informationen auf Englisch)