NetherlandsWorldwide

Kann ich ein Schengenvisum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden verlängern lassen?

Language selection:Deutsch

Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengenvisum) können Sie nur in Notfällen verlängern, z. B. aus Krankheitsgründen. Hierfür gelten strenge Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Verlängerung eines Kurzaufenthaltsvisums

Für die Verlängerung Ihres Visums müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr gesamter Aufenthalt im Schengenraum dauert nicht länger als 90 Tage. Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen wird das Visum auf die Niederlande beschränkt.
  • Sie müssen begründen können, warum Sie Ihren Aufenthalt verlängern. Ist es Ihnen nicht möglich, in Ihr Land zurückzureisen, bevor Ihr Visum abläuft? Dann müssen Sie den Grund dafür mit Hilfe von Dokumenten nachweisen.
  • Sie verfügen über ausreichende Mittel, um Ihren Aufenthalt in den Niederlanden selbst finanzieren zu können (mindestens 34 Euro pro Tag). Andernfalls können Sie jemanden bitten, eine Verpflichtungserklärung für Sie abzugeben.
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Reiseversicherung und/oder Krankenversicherung.
  • Ihr Pass ist noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre.
  • Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Sie andere Gründe für die Verlängerung Ihres Visums haben, beispielsweise die illegale Niederlassung in den Niederlanden.
  • Für die Verlängerung eines Schengenvisums fallen Gebühren an.

Vereinbaren Sie einen Termin beim IND

Zur Verlängerung Ihres Visums müssen Sie einen Termin beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) vereinbaren.