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Was für eine Versicherung benötige ich, wenn ich ein Visum für die Niederlande beantragen möchte?

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Um ein Schengenvisum für die Niederlande beantragen zu können, müssen Sie im Besitz einer (Reise-)Krankenversicherung sein. Diese Versicherung deckt die Kosten ärztlicher Behandlungen, die Ihnen im Schengenraum möglicherweise entstehen. Lesen Sie hier, welchen Anforderungen diese Versicherung genügen muss.

Attention: Fahren Sie zur See oder sind Sie im Besitz eines Diplomatenpasses? Dann brauchen Sie bei der Beantragung Ihres Visums keinen Versicherungsnachweis vorzulegen.

Versicherungsanforderungen

Bei der Beantragung Ihres Schengenvisums müssen Sie einen Nachweis über Ihre Versicherung vorlegen (Police). Hierfür reicht das Deckblatt der Police aus. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein:

  • Die Versicherung wurde auf Ihren Namen abgeschlossen.
  • Die Versicherung ist im gesamten Schengenraum und während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts gültig.
  • Die Versicherung deckt Kosten bis zu einer Höhe von mindestens 30.000 Euro für:
    • die Aufnahme und Behandlung in einem Krankenhaus
    • eine medizinische Notfallversorgung
    • verschriebene Arzneimittel
    • die Rückführung in Ihr Wohnsitzland (auch im Todesfall)

Sind Sie bereits im Besitz einer (Reise-)Krankenversicherung? Prüfen Sie dann, ob diese die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Kontrollieren Sie vor der Visumbeantragung außerdem, ob alle erforderlichen Angaben in Ihrer Police enthalten sind.

Stellt Ihr Versicherer keinen Nachweis mit den erforderlichen Daten auf Ihren Namen aus? Schließen Sie dann eine Versicherung bei einem anderen Anbieter ab.

Länder des Schengenraums

Abschluss einer Versicherung

Verfügen Sie nicht über eine (Reise-)Krankenversicherung oder erfüllt Ihre Versicherung nicht die vorgenannten Anforderungen? Mit den Suchbegriffen 'Schengenvisum' und 'Krankenversicherung' können Sie im Internet einen geeigneten Versicherer finden.

Gibt es in Ihrem Wohnsitzland kein geeignetes Versicherungsunternehmen? Wenn Sie über eine Referenzperson verfügen, können Sie diese darum bitten, für Sie eine Versicherung in den Niederlanden abzuschließen. Haben Sie keine Referenzperson? Dann dürfen Sie auch eine Versicherung in einem anderen Land abschließen.

Einige Versicherungsunternehmen erstatten Ihnen Ihre Prämie (oder einen Teil davon), falls Ihr Visumantrag abgelehnt werden sollte.

Versicherungsnachweis mitführen

Wenn Sie mit Ihrem Schengenvisum in die Niederlande reisen, müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen können, der für die Dauer Ihres gesamten Aufenthalts im Schengenraum gültig ist.

Sind Sie im Besitz eines Multiple-Entry-Visums und reisen Sie nach Ihrer ersten Reise erneut in den Schengenraum? Dann müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen können, der für die Dauer des betreffenden Aufenthalts im Schengenraum gültig ist.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).