Brauche ich als Flüchtling oder Staatenloser ein Visum für die Niederlande?
Sind Sie anerkannter Flüchtling oder staatenlos und reisen Sie mit Ihrem Reisedokument für Flüchtlinge für bis zu 90 Tage in die Niederlande? Informieren Sie sich hier, ob Sie ein Visum benötigen.
Sind Sie im Besitz eines Reisedokuments, das von einem Schengenland ausgestellt wurde? Dann benötigen Sie kein Visum.
Wurde Ihr Reisedokument für Flüchtlinge oder Staatenlose von einem Land im Schengenraum ausgestellt? Dann benötigen Sie für die Einreise in die Niederlande kein Visum. Sie dürfen sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Niederlanden aufhalten. Für eine Reise in die Niederlande benötigen Sie weitere Dokumente.
Prüfen Sie, was Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Wurde Ihr Reisedokument von einem Land außerhalb des Schengenraums ausgestellt? Dann benötigen Sie möglicherweise ein Visum.
Wurde Ihr Reisedokument für Flüchtlinge oder Staatenlose von einem Land außerhalb des Schengenraums ausgestellt? Ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, hängt davon ab, was für ein Reisedokument Sie besitzen.
Enthält Ihr Reisedokument einen Vermerk über die Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951? Wenn Ihr Reisedokument von einem der folgenden Länder ausgestellt wurde, benötigen Sie kein Visum:
- Bulgarien
- Irland
- Kroatien
- Rumänien
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
Damit sind Sie berechtigt, visumfrei in die Niederlande einzureisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten. Für eine Reise in die Niederlande benötigen Sie weitere Dokumente.
Prüfen Sie, was Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Wenn Sie auch in andere Schengenländer einreisen möchten, benötigen Sie dafür unter Umständen doch ein Visum. Informieren Sie sich darüber bei der Botschaft des Schengenlandes, in das Sie einreisen möchten.
Wurde Ihr Reisedokument von einem anderen Land ausgestellt? Dann benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden ein Visum.
Informieren Sie sich, wie Sie in Ihrem Land ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen (auf Englisch)
Enthält Ihr Reisedokument einen Vermerk über das Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954? Wenn Ihr Reisedokument von einem der folgenden Länder ausgestellt wurde, benötigen Sie kein Visum:
- Bulgarien
- Irland
- Kroatien
- Rumänien
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
Damit sind Sie berechtigt, visumfrei in die Niederlande einzureisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten. Für eine Reise in die Niederlande benötigen Sie weitere Dokumente.
Prüfen Sie, was Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Wenn Sie auch in andere Schengenländer einreisen möchten, benötigen Sie dafür unter Umständen doch ein Visum. Informieren Sie sich darüber bei der Botschaft des Schengenlandes, in das Sie einreisen möchten.
Wurde Ihr Reisedokument von einem anderen Land ausgestellt? Dann benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden ein Visum.
Informieren Sie sich, wie Sie in Ihrem Land ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen (auf Englisch)
Damit sind Sie berechtigt, visumfrei in die Niederlande einzureisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten. Für eine Reise in die Niederlande benötigen Sie weitere Dokumente.
Prüfen Sie, was Sie für Ihre Reise in die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)
Wenn Sie auch in andere Schengenländer einreisen möchten, benötigen Sie dafür unter Umständen doch ein Visum. Informieren Sie sich darüber bei der Botschaft des Schengenlandes, in das Sie einreisen möchten.
Sie benötigen für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden ein Visum.
Informieren Sie sich, wie Sie in Ihrem Land ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen (auf Englisch)
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).