Mein Visumantrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Wurde Ihr Antrag auf Erteilung eines Visums für die Niederlande abgelehnt und sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) Widerspruch dagegen erheben. Außerdem können Sie noch einmal einen Antrag stellen.
Widerspruch erheben
Sie haben einen Brief erhalten, in dem Sie darüber informiert wurden, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Diesen Brief bezeichnet man auch als Bescheid. Am Ende des Bescheids ist ein Datum angegeben. Ab diesem Datum haben Sie 4 Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu erheben. Widerspruch erheben Sie beim IND.
Wählen Sie die Art des Visums aus, das Sie beantragt haben, und lesen Sie nach, wie genau Sie Widerspruch erheben können.
Sie können schriftlich Widerspruch erheben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine dritte Person zu bitten, für Sie Widerspruch einzulegen.
Lesen Sie nach, wie Sie (oder ein Dritter) Widerspruch beim IND einlegen (Informationen auf Englisch)
Besuch von Verwandten oder Freunden
Wollen Sie in die Niederlande reisen, um Verwandte oder Freunde zu besuchen? Ihr(e) Angehörige(r) oder Freund(in) kann online Widerspruch für Sie erheben. Allerdings müssen Sie ihm/ihr dafür eine Vollmacht erteilen.
Lesen Sie nach, wie Ihr(e) Angehörige(r) oder Freund(in) Widerspruch beim IND einlegt (Informationen auf Englisch)
Sie können schriftlich Widerspruch erheben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine dritte Person zu bitten, für Sie Widerspruch einzulegen.
Lesen Sie nach, wie Sie (oder ein Dritter) Widerspruch beim IND einlegen (Informationen auf Englisch)
Haben Sie Widerspruch erhoben? Lesen Sie hier, was geschieht, wenn Sie Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Visumantrags erheben.
Erneute Antragstellung
Wurde Ihr Visumantrag abgelehnt, aber Sie möchten keinen Widerspruch dagegen erheben, etwa weil das Verfahren in Ihrer Situation zu lange dauern würde? Dann können Sie auch einen neuen Antrag stellen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Sie erneut die Visumgebühren bezahlen müssen.
Lesen Sie vor der erneuten Antragstellung in Ihrem Bescheid genau nach, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Der Grund könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie nicht die richtigen Dokumente vorlegen konnten. Sorgen Sie in dem Fall dafür, dass Sie bei der erneuten Antragstellung die richtigen Dokumente zur Hand haben.
Weitere Informationen
Sie haben einen Brief (Bescheid) erhalten, in dem Sie darüber informiert wurden, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Der Grund könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie nicht die richtigen Dokumente vorlegen konnten. Wir bei NederlandWereldwijd können Ihre Daten nicht einsehen und Ihnen daher keine Informationen darüber erteilen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Müssen Sie Ihre Reise bereits in Kürze antreten? Dann sollten Sie am besten erneut ein Visum beantragen.
Lesen Sie vor der erneuten Antragstellung in Ihrem Bescheid genau nach, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Der Grund könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie nicht die richtigen Dokumente vorlegen konnten. Sorgen Sie in dem Fall dafür, dass Sie bei der erneuten Antragstellung die richtigen Dokumente zur Hand haben.
Ja, es gibt die Möglichkeit, dass ein Dritter Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Visumantrags erhebt. Auf der Website des IND lesen Sie, was Sie dafür tun müssen.
Informieren Sie sich darüber, wie ein Dritter Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Visumantrags erheben kann (Informationen auf Englisch)
Nein, die Kosten Ihres Visumantrags werden Ihnen nicht zurückerstattet. Das gilt auch für die Gebühren, die für die Antragstellung über einen externen Dienstleister wie VFS Global oder TLScontact anfallen.
Kontakt
Haben Sie eine Frage im Zusammenhang mit der Widerspruchserhebung oder zum Status Ihres Widerspruchs?
Setzen Sie sich dann mit dem IND in Verbindung (Informationen auf Englisch)
Haben Sie eine andere Frage zu Ihrem Visumantrag?
Setzen Sie sich dann mit NederlandWereldwijd in Verbindung (Informationen auf Englisch)