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Beantragung eines Flughafentransitvisums in Österreich

Language selection:Deutsch

Wohnen Sie in Österreich und möchten Sie ein Flughafentransitvisum für die Niederlande beantragen? Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften und das Antragsverfahren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Pass oder ein anderes Reisedokument mit mindestens zwei Blankoseiten vorlegen. Ihr Reisedokument muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden und nach Ihrem Zwischenstopp noch mindestens 3 Monate gültig sein.
  • Sie müssen ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular Schengenvisum (Informationen auf Englisch) einreichen. Im Online-Formular geben Sie unter Reisezweck »Flughafentransitvisum« an. Jede Person, die in Ihrem Reisedokument eingetragen ist, muss ein eigenes Formular einreichen. Formulare, die von minderjährigen Kindern eingereicht werden, müssen von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnet werden.
  • Sie müssen ein Passfoto einreichen, die den niederländischen Anforderungen (Informationen auf Englisch) genügt.
  • Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen. Die Fingerabdrücke bleiben 5 Jahre gültig. Bei bestimmten Anträgen, etwa von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dies nicht erforderlich.
  • Sie müssen Gebühren entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag über einen externen Dienstleister stellen, fallen zusätzliche Kosten an.

Hilfreiche Dokumente

Neben den Dokumenten, die Sie vorlegen müssen, können Sie auch ergänzende Dokumente beibringen, die bei der Bearbeitung Ihres Antrags hilfreich sein können. Näheres hierzu entnehmen Sie der Checkliste zum Flughafentransitvisum (Informationen auf Englisch).

Kosten

Wenn Sie den Antrag bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat stellen, fallen Gebühren an. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der Gebührenliste (Informationen auf Englisch). Wenn Sie Ihr Visum über einen externen Dienstleister (z. B. eine Visumagentur) beantragen, fallen zusätzliche Kosten an.

Bearbeitungszeiten

Sie können Ihr Visum frühestens 3 Monate und spätestens 15 Werktage vor dem Beginn Ihrer Reise beantragen.

In der Regel erfahren Sie innerhalb von 15 Kalendertagen, ob Sie das Visum erhalten oder nicht. In Einzelfällen kann die Bearbeitung bis zu 30, in Ausnahmefällen bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen, etwa wenn zusätzliche Dokumente beigebracht werden müssen.

Haben Sie ein Visum für die Niederlande beantragt? Sie können den Status Ihres Antrags online verfolgen.

Besonderheiten bei der Bearbeitung

Einige Schengenländer haben vereinbart, sich gegenseitig darüber zu informieren, welches Land einen Visumantrag bearbeitet. Diese Konsultation ist bei den Angehörigen bestimmter Staaten (Informationen auf Englisch) vorgeschrieben und kann bis zu 7 Tage dauern. Außerdem wird Ihr Antrag im Schengener Informationssystem (SIS II) überprüft. Darüber hinaus werden Ihre Angaben kontrolliert und im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Diese Informationen sind auf Englisch abgefasst.

Flughafentransitvisum in diesem Land oder dieser Region beantragen

Die niederländische Botschaft in Wien stellt keine Visa aus. Österreich ist Teil des Schengen-Raums. Daher müssen Einwohner Österreichs oder Personen mit einem gültigen Schengen-Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis für Österreich kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, um in die Niederlande, in ein anderes Schengen-Land oder in den karibischen Teil der Niederlande zu reisen.

Wenn Sie sich in Österreich aufhalten und ein Flughafentransitvisum für die Niederlande beantragen möchten, ist dies nur bei der Botschaft von Luxemburg in Wien möglich, nicht bei der Niederländischen Botschaft in Wien.