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Anzeige einer Geburt und Anerkennung eines Kindes in Deutschland

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Wird Ihr Kind in Deutschland geboren? Dann müssen Sie die Geburt in Deutschland anzeigen. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie die Geburt auch dort anzeigen. Die Anerkennung des Kindes ist sowohl in Deutschland als auch den Niederlanden möglich.

Anzeige einer Geburt

Die Anzeige einer Geburt erfolgt grundsätzlich im Land der Geburt. Die Verfahren hierfür unterscheiden sich je nach Land. Wohnen Sie in den Niederlanden und kommt Ihr Kind im Ausland zur Welt? Dann müssen Sie die Geburt auch in den Niederlanden anzeigen.

  • Wird Ihr Kind in Deutschland in einem Krankenhaus geboren? Dann übernimmt das Krankenhaus die Anzeige der Geburt beim Standesamt vor Ort.

  • Kommt Ihr Kind in Deutschland an einem anderen Ort als in einem Krankenhaus zur Welt? Dann müssen Sie das Kind selbst beim Standesamt im Geburtsort anmelden. Es ist nicht möglich, die Geburt bei der niederländischen Botschaft in Berlin anzuzeigen.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann können Sie die Geburtsurkunde aus Deutschland in eine niederländische Urkunde umwandeln lassen (Informationen auf Englisch). Dafür müssen Sie sich an die zuständige Abteilung (Landelijke Taken) der Stadt Den Haag wenden. Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht; der Umkann jedoch von Vorteil sein, wenn Sie in Zukunft einen Auszug der Geburtsurkunde benötigen. Die Umwaldung der Urkunde bedeutet nicht, dass Ihr Kind in das niederländische Register für Nichtgebietsansässige (Registratie Niet-Ingezetenen/RNI) (Informationen auf Englisch) eingetragen wird.

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann müssen Sie die Geburt auch in den Niederlanden anzeigen. Dazu lassen Sie die ausländische Geburtsurkunde möglichst schnell nach der Rückkehr in die Niederlande in Ihrer Wohngemeinde eintragen. Ihre Gemeinde erfasst Ihre Personendaten und die Daten Ihres Kindes dann auch im Melderegister (Basisregistratie Personen/BRP) (Informationen auf Englisch).

Anerkennung eines Kindes

Sie können ein Kind anerkennen, wenn Sie nicht dessen rechtlicher Elternteil sind. Durch die Anerkennung erklären Sie, dass Sie ein Elternteil des Kindes sind.

Sie können die Anerkennung Ihres in Deutschland geborenen Kindes bei den zuständigen deutschen Behörden vor Ort vornehmen lassen. Durch die Anerkennung erhalten Sie nicht automatisch das Sorgerecht für das Kind. Um das Sorgerecht zu erhalten, müssen Sie eine Sorgerechtserklärung (auch Sorgeerklärung genannt) bei einem Notar oder beim Jugendamt abgeben.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit? Oder wohnen Sie in den Niederlanden? Dann können Sie Ihr in Deutschland geborenes Kind jederzeit in den Niederlanden anerkennen, entweder bei der Gemeinde oder bei einem Notar. Sie können auch jemanden bevollmächtigen, dies in den Niederlanden für Sie zu erledigen. Hierzu müssen Sie bei einem Notar eine schriftliche Vollmacht erstellen lassen. Es ist nicht möglich, Ihr Kind bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat der Niederlande anzuerkennen.

Durch Anerkennung Ihres Kindes in den Niederlanden erhalten Sie nicht automatisch das Sorgerecht.

Erkennen Sie Ihr Kind in den Niederlanden an? Dann ist diese Anerkennung auch in Deutschland rechtskräftig. Sie müssen die Anerkennung allerdings in Deutschland eintragen lassen, und zwar beim für den Wohnort Ihres Kindes zuständigen Standesamt.
Auf Government.nl finden Sie nähere Informationen zur Anerkennung eines Kindes in den Niederlanden (Informationen auf Englisch).

Attention: Möchten Sie bestimmte Angelegenheiten für Ihr Kind erledigen (Informationen auf Englisch)? Hierzu müssen Sie möglicherweise die Geburtsurkunde oder einen Nachweis über die Anerkennung des Kindes vorlegen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen für Eltern im Ausland geborener Kinder (Informationen auf Englisch)

Kontakt

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