NetherlandsWorldwide

Anzeige einer Geburt und Anerkennung eines Kindes in Österreich

Language selection:Deutsch

Wird Ihr Kind in Österreich geboren? Dann müssen Sie die Geburt in Österreich anzeigen. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie die Geburt auch dort anzeigen. Die Anerkennung des Kindes ist sowohl in Österreich als auch in den Niederlanden möglich.

Anzeige einer Geburt

Die Anzeige einer Geburt erfolgt immer im Land der Geburt. Die Verfahren hierfür unterscheiden sich je nach Land. Wohnen Sie in den Niederlanden und kommt Ihr Kind im Ausland zur Welt? Dann müssen Sie die Geburt auch in den Niederlanden anzeigen.

Außerdem wichtig

Erhält Ihr Kind durch Geburt oder Anerkennung sowohl die niederländische als auch die österreichische Staatsangehörigkeit? In diesem Fall ist eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässig. Dann können Sie den ersten niederländischen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind bei der niederländischen Botschaft in Wien beantragen.

Anerkennung eines Kindes

Sie können ein Kind anerkennen, wenn Sie nicht dessen rechtlicher Elternteil sind. Durch die Anerkennung erklären Sie, dass Sie ein Elternteil des Kindes sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen für Eltern im Ausland geborener Kinder (Informationen auf Englisch)

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).