NetherlandsWorldwide

Vorlage eines DNA-Tests bei erstmaliger Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises für Ihr Kind

Language selection:Deutsch

Wohnen Sie im Ausland und beantragen Sie erstmalig einen niederländischen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind? Unter Umständen müssen Sie dann die biologische Beziehung zu Ihrem Kind mit einem DNA-Text nachweisen. Lesen Sie hier, in welchen Situationen dies erforderlich ist und welchen Anforderungen der Test genügen muss.

Wann muss ein DNA-Nachweis vorgelegt werden?

Beispielsweise in den nachstehenden Situationen müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises für Ihr Kind einen DNA-Nachweis vorlegen:

  • Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit, sind nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, und Ihr Kind hatte zum Zeitpunkt der Anerkennung der Elternschaft das 7. Lebensjahr vollendet. In diesem Fall müssen Sie den DNA-Nachweis innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung einreichen; dies tun Sie bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweises für Ihr Kind.
  • Im Falle einer Leihmutterschaft müssen Sie mittels DNA-Test nachweisen, dass Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine biologische Beziehung zu dem Kind haben bzw. hat.
  • Bestehen Zweifel an der Identität oder der niederländischen Staatsangehörigkeit des Kindes, können die Behörden einen zusätzlichen Nachweis verlangen.

Wann ist ein DNA-Test rechtsgültig?

Wenn Sie den DNA-Test von einem Labor durchführen lassen, das den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist der Test rechtsgültig.
Lesen Sie nachstehend, welche gesetzlichen Anforderungen ein Labor in den Niederlanden oder im Ausland erfüllen muss.

Überprüfen Sie, ob das Labor folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Labor ist vom niederländischen Akkreditierungsrat (Raad voor Accredatie) akkreditiert.
  • Die Akkreditierung basiert auf den Kriterien der Normen NEN-EN ISO/IEC 17025 oder NEN-EN ISO/IEC 15189.
  • Die Akkreditierung entspricht den Empfehlungen der Paternity Testing Commission der International Society of Forensic Genetics (FSI 2007).
Let op: Für einen rechtsgültigen DNA-Test in den Niederlanden können Sie Kontakt zu TMFI/Verilabs BV oder Dicoon BV/CWZ aufnehmen.

Überprüfen Sie, ob das Labor folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Labor ist von einer mit dem niederländischen Akkreditierungsrat vergleichbaren Stelle akkreditiert.
  • Die Akkreditierung basiert auf den Kriterien der Normen NEN-EN ISO/IEC 17025 oder NEN-EN ISO/IEC 15189.
  • Die Akkreditierung entspricht den Empfehlungen der Paternity Testing Commission der International Society of Forensic Genetics (FSI 2007).
Let op: Haben Sie ein Labor gefunden, das diese Voraussetzungen erfüllt? Bitten Sie das Labor um eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, von welcher Stelle es akkreditiert wurde und was die Akkreditierung beinhaltet.

Nützliche Informationen