Personenstandsbescheinigung Österreich
Benötigen Sie in Österreich eine Personenstandsbescheinigung? Stellen die örtlichen Behörden sie nicht aus, wenden Sie sich an Botschaft oder Konsulat.
Personenstandsbescheinigung
Eine Personenstandsbescheinigung (verklaring omtrent de burgerlijke staat) kann erforderlich sein, wenn Sie im Ausland heiraten wollen. Bei der Beantragung dieser Bescheinigung müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Für die Beantragung erforderliche Dokumente
Wenn Sie noch nie verheiratet waren
- Nachweis über Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, z. B.:
- niederländischer Pass
- niederländischer Ausweis
- Bescheinigung über die niederländische Staatsangehörigkeit
- Anschrift und Nachweis über die Eintragung ins Melderegister
- Ledigkeitsbescheinigung (ongehuwdverklaring) der niederländischen Gemeinde, in der Sie wohnhaft waren, bevor Sie ins Ausland umgezogen sind; diese können Sie selbst bei der jeweiligen Gemeinde beantragen
Wenn Sie bereits verheiratet waren
- Nachweis über Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, z. B.:
- niederländischer Pass
- niederländischer Ausweis
- Bescheinigung über die niederländische Staatsangehörigkeit
- Anschrift und Nachweis über die Eintragung ins Melderegister
- Scheidungsurkunden, ausländische Gerichtsurteile oder eine Sterbeurkunde
Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.
Der Begriff »ledig«
Der Begriff »ledig« wird nur dann verwendet, wenn Sie noch nie verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben. Wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, werden die Begriffe »geschieden« oder »verwitwet« in der Bescheinigung verwendet. Die Angaben zu früheren Ehen oder eingetragenen Partnerschaften müssen in der Bescheinigung enthalten sein.
Zusätzliche Dokumente
Zusätzlich zu den genannten Dokumente benötigen Sie:
- Ihre niederländische, internationale bzw. legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde
- Die Abmeldebestätigung aus den Niederlanden mit Angabe des Familienstandes oder eine Ledigkeitsbescheinigung der Niederländischen Botschaft des Landes, in dem Sie vor Österreich gewohnt haben.
- eine neue Meldebestätigung "zur Vorlage bei der Niederländischen Botschaft" mit allen Adressen in Österreich
Wie beantrage ich die Bescheinigung?
Sie beantragen die Bescheinigung per E-Mail.
- Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: wen-ca@minbuza.nl.
- Geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail die Bezeichnung der Bescheinigung und Ihren Nachnamen an.
- Erläutern Sie in der E-Mail, wofür Sie die Bescheinigung benötigen. Die Botschaft gibt diesen Zweck in der Bescheinigung an.
- Teilen Sie in Ihrer E-Mail bitte auch Ihre (Mobil-)Telefonnummer mit.
- Erstellen Sie von allen benötigten Dokumenten eine PDF-Datei und fügen Sie diese der E-Mail als Anlage bei (Fotos der Dokumente sind nicht zulässig). Falls die PDF-Datei zu groß zum Verschicken ist, teilen Sie die Dokumente auf und übermitteln Sie sie in zwei oder mehr E-Mails.
Wenn Ihre Unterlagen nicht vollständig sind, Unklarheiten enthalten oder Fragen aufwerfen, kann es sein, dass Sie zusätzliche Dokumente übermitteln müssen.
Kosten
Ist Ihr Antrag vollständig? Dann erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Angaben:
- zu zahlender Gesamtbetrag (30 € je Bescheinigung)
- bei der Überweisung anzugebender Verwendungszweck (ein fehlender Verwendungszweck führt zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheinigung)
- Zahlungshinweise: Überweisung in Euro auf das Konto des niederländischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Den Haag
Nach dem Zahlungseingang stellt die Botschaft Ihre Bescheinigung aus und sendet Sie Ihnen per E-Mail zu.
Bearbeitungsdauer
Nach dem Eingang und der Verbuchung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch.
Falls Sie zusätzliche Dokumente übermitteln müssen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, dauert die Bearbeitung länger.