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Lebensbescheinigung Österreich

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Wohnen Sie in Österreich und benötigen Sie eine Lebensbescheinigung? Die Niederländische Botschaft in Wien kann Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellen.

Wofür wird eine Lebensbescheinigung benötigt?

Niederländische Sozialleistungsträger wie der Pensionsfonds ABP und die Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank/SVB) können eine Lebensbescheinigung (verklaring van in leven zijn/attestatie de vita) verlangen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung einer Lebensbescheinigung müssen Sie persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft erscheinen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind im Besitz eines gültigen niederländischen Reisepasses oder Personalausweises
  • Ihre Staatsangehörigkeit(en) kann/können festgestellt werden.
  • Ihre Anschrift kann festgestellt werden, etwa durch einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind.
  • Ihr Personenstand kann festgestellt werden, etwa durch eine Eheurkunde.

Es kann sein, dass Sie das Original legalisieren (Informationen auf Englisch) und übersetzen lassen müssen. Die einschlägigen Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Beglaubigung einer Lebensbescheinigung

Einige niederländische Sozialleistungsträger haben eigene Lebensbescheinigungen erstellt. Die Botschaft kann diese Dokumente beglaubigen (kostenlos), dann brauchen Sie nicht zusätzlich eine amtliche Lebensbescheinigung zu beantragen.

Hierfür müssen Sie allerdings:

  • die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • persönlich in der Botschaft erscheinen;
  • ein Ausweisdokument (Pass oder Ausweis) vorlegen;
  • einen Nachweis über Ihren Wohnsitz erbringen (etwa mit einem behördlichen Dokument);
  • die Dokumente in der Botschaft im Beisein eines Mitarbeiters unterzeichnen.

Bescheinigung kann auch im Rathaus oder von einem Notar ausgestellt werden

Wenn Sie nicht in der Lage sind, in die Botschaft zu kommen, können Sie sich für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung auch an das Rathaus oder an einen Notar in der Gemeinde wenden, in der Sie wohnen.

Lebensbescheinigung in diesem Land oder dieser Region

Lebensbescheinigung

Für die Beantragung einer Lebensbescheinigung (gilt nur für Personen mit niederländischer Nationalität) ist ein Termin erforderlich: Zum Terminvereinbarungssystem.

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Falls Sie die österreichische Staatangehörigkeit besitzen, besuchen Sie Ihr Gemeindeamt oder einen Notar.

Konsulargebühren

Klicken Sie hier für die Konsulargebühren und Zahlungsweise.