Aufenthaltstitel im Ausland verloren, gestohlen oder abgelaufen in Deutschland
Halten Sie sich in Deutschland auf und möchten Sie ein Einreisevisum beantragen, damit Sie wieder in die Niederlande zurückkehren können? Hier lesen Sie, wie Sie das Visum beantragen.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie ein Visum benötigen? Beantworten Sie dann die Fragen im Visumratgeber (Informationen auf Englisch).
Aufenthaltstitel verloren oder gestohlen
Wenn Ihnen Ihr Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen wurde oder Sie ihn dort verloren haben, können Sie nicht ohne Weiteres wieder in die Niederlande einreisen. Hierzu benötigen Sie ein Einreisevisum. Damit können Sie nachweisen, dass Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und somit berechtigt sind, in den Niederlanden zu wohnen und zu arbeiten. Diesen Nachweis müssen Sie möglicherweise gegenüber der Fluggesellschaft, der Königlichen Marechaussee oder der Grenzpolizei erbringen.
Aufenthaltstitel abgelaufen
Ist Ihr niederländischer Aufenthaltstitel abgelaufen? Was Sie dann tun müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltsort ab.
Ich halte mich in den Niederlanden auf
Wollen Sie ins Ausland reisen, und haben Sie noch in den Niederlanden bemerkt, dass Ihr Aufenthaltstitel während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft? Beantragen Sie dann ein Wiedereinreisevisum, bevor Sie Ihre Reise antreten. Dieses Visum benötigen Sie, damit Sie wieder in die Niederlande zurückkehren können. Nähere Informationen zur Beantragung dieses Visums finden Sie auf der Website des IND (Informationen auf Englisch).
Ich halte mich im Ausland auf
Sind Sie bereits auf Reisen im Ausland, und ist Ihr niederländischer Aufenthaltstitel abgelaufen? Dann wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, um dort ein Einreisevisum zu beantragen.
Antragstellung
Zur Beantragung eines Einreisevisum müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- einen Pass oder ein anderes Reisedokument mit mindestens zwei Blankoseiten; dieses Reisedokument muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden und zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder in die Niederlande einreisen möchten, noch mindestens 3 Monate gültig sein;
- ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Beantragung eines Schengenvisums (Informationen auf Englisch). Unterschreiben Sie das Formular erst, wenn Sie bei dem externen Anbieter (z. B. VFS Global oder TLScontact) bzw. der Botschaft oder dem Konsulat sind;
- ein aktuelles Passfoto, das den niederländischen Anforderungen genügt (Informationen auf Englisch);
- wenn Sie jünger als 18 Jahre sind: einen Nachweis über die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten (Informationen auf Englisch) und Kopien von dessen/deren Reisepass oder Personalausweis;
- Ihren Reiseplan für die Rückreise in die Niederlande;
- wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde: eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels (sofern vorhanden) und einen Nachweis darüber, dass Sie bei der Polizei Anzeige erstattet haben. War es Ihnen nicht möglich, Anzeige zu erstatten? Dann müssen Sie selbst eine Erklärung formulieren;
- wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist: Ihren Aufenthaltstitel.
Rückreise mit Einreisevisum
Mit einem Einreisevisum können Sie:
- direkt in die Niederlande zurückreisen;
- über ein anderes Schengenland in die Niederlande zurückreisen. In diesem Fall ist auf dem Einreisevisum vermerkt, über welche Länder Sie in die Niederlande zurückreisen können.
Dieses Visum berechtigt Sie nicht zu einem Aufenthalt in einem anderen Land als den Niederlanden.
Wenn Sie nach Ihrer Reise wieder in die Niederlande zurückgekehrt sind, können Sie beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) einen neuen Aufenthaltstitel beantragen (Informationen auf Englisch).
Kosten
Die Gebühren für ein Einreisevisum entsprechen den Gebühren für ein Schengenvisum. Die anfallenden Gebühren finden Sie in der Liste der Konsulargebühren (Informationen auf Englisch).
Bearbeitungszeiten
Spätestens nach 15 Tagen liegt Ihr Einreisevisum bereit.
Wie lange ist das Einreisevisum gültig?
In der Regel beträgt die Gültigkeit des Einreisevisums 7 Tage. Ist dies der Fall, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen in die Niederlande reisen. Ist Ihr Visum länger gültig, ist auf dem Visum vermerkt, innerhalb welcher Frist Sie in die Niederlande zurückreisen müssen.
Beantragung eines Ersatzpapiers in Deutschland
Sie können das Einreisevisum bei der Botschaft in Berlin beantragen. Schicken Sie eine E-Mail an die Botschaft, damit man von dort aus beim IND in Erfahrung bringen kann, ob Sie rechtmäßiger Inhaber eines Aufenthaltstitels sind. Im Anhang Ihrer E-Mail senden Sie folgende Dokumente mit:
- einen Scan oder ein Foto Ihres Reisepasses oder Ausweises,
- einen Scan oder ein Foto Ihres abgelaufenen Aufenthaltstitels
oder
wenn Ihr Aufenthaltstitel gestohlen wurde: einen Nachweis darüber, dass Sie bei der Polizei Anzeige erstattet haben, und möglichst viele Angaben zu Ihrem Aufenthaltstitel, z. B. Ihre V-Nummer. War es Ihnen nicht möglich, Anzeige zu erstatten? Dann müssen Sie selbst eine Erklärung formulieren.
Die Botschaft setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren; anschließend wird Ihr Antrag bearbeitet.