Was ist der Unterschied zwischen einem Schengenvisum für die einmalige Einreise und einem Schengenvisum für die mehrfache Einreise?
Sowohl das Visum für die einmalige Einreise als auch das für die mehrfache Einreise sind Schengenvisa. Der Unterschied zwischen beiden Visa besteht darin, wie oft Sie in die Niederlande oder andere Schengenländer einreisen dürfen und wie lange sie gültig sind.
Erlaubte Zahl der Einreisen
Wie oft Sie in die Niederlande einreisen dürfen, hängt von der Art Ihres Visums ab. Prüfen Sie, ob Ihr Visum zur einmaligen oder zur mehrfachen Einreise berechtigt – dies ist unter »Aantal binnenkomsten« (Anzahl der Einreisen) vermerkt.
Wenn dort »1« angegeben ist, handelt es sich um ein Visum für die einmalige Einreise. Ist dort »MULT« eingetragen, handelt es sich um ein Visum für die mehrfache Einreise.
Wenn dort »1« angegeben ist, handelt es sich um ein Visum für die einmalige Einreise. Damit dürfen Sie einmal aus einem Land außerhalb des Schengenraums in die Niederlande oder ein anderes Schengenland einreisen.
Ist dort »MULT« eingetragen, handelt es sich um ein Visum für die mehrfache Einreise. Innerhalb der Gültigkeitsdauer dürfen Sie damit beliebig oft aus einem Land außerhalb des Schengenraums in die Niederlande oder in andere Schengenländer einreisen.
Denken Sie daran, dass Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen höchstens 90 Tage im Schengenraum aufhalten dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich 90 Tage lang ununterbrochen oder über mehrere Reisen verteilt im Schengenraum aufhalten. Ein paar Beispiele:
- Wenn Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen 30 Tage lang im Schengenraum aufgehalten haben, dürfen Sie im selben 180-Tage-Zeitraum noch für bis zu 60 weitere Tage in die Niederlande oder in andere Schengenländer reisen.
- Wenn Sie sich innerhalb von 180 Tagen 90 Tage lang im Schengenraum aufgehalten haben, dürfen Sie im selben 180-Tage-Zeitraum mit diesem Visum nicht mehr in die Niederlande oder ein anderes Schengenland einreisen. Sie dürfen allerdings in einem neuen 180-Tage-Zeitraum mit Ihrem Visum erneut in den Schengenraum einreisen, wenn Ihr Visum noch gültig ist und Sie sich zuvor 90 Tage außerhalb des Schengenraums aufgehalten haben.
Gültigkeit Ihres Visums
Auf Ihrem Visum ist unter »Van« (vom) und »Tot« (bis) angegeben, wie lange das Visum gültig ist. Das unter »Van« (vom) angegebene Datum ist der erste Tag, an dem Sie in den Schengenraum einreisen dürfen. An dem Datum, das unter »TOT« (bis) eingetragen ist, müssen Sie den Schengenraum verlassen haben.
In den meisten Fällen erhalten Sie ein Visum, das für die Dauer Ihrer Reise gültig ist, also für die Zahl der Tage, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben. Auch wenn ein Visum für die einmalige Einreise bis zu 90 Tage gültig ist und ein Visum für die mehrfache Einreise bis zu 5 Jahre, kann Ihr Visum eine kürzere Gültigkeit haben.
Zulässiger Aufenthalt in den Niederlanden
Auf Ihrem Visum ist unter »Duur van het verblijf« (Dauer des Aufenthalts) vermerkt, wie lange Sie sich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums in den Niederlanden aufhalten dürfen.
Wenn dort »90« angegeben ist, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in den Niederlanden und anderen Schengenländern aufhalten.
Mit einem Visum für die mehrfache Einreise dürfen Sie sich jeweils bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten.
Haben Sie sich 90 Tage ununterbrochen in den Niederlanden oder einem anderen Schengenland aufgehalten? Dann müssen Sie mindestens 90 Tage warten, bevor Sie wieder in den Schengenraum einreisen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Visum zur einmaligen oder mehrfachen Einreise berechtigt.
Beantragung eines Schengenvisums
Möchten Sie ein Schengenvisum beantragen? Wo und wie Sie das tun können, ist von Land zu Land verschieden.
Beantragung eines Schengenvisums (Informationen auf Englisch)
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