Anforderungen an Passfotos für einen Pass oder Personalausweis
Ein Passfoto, das in einem Pass, einem Personalausweis oder einem Führerschein angebracht werden soll, muss bestimmten Anforderungen genügen, und zwar bezüglich Format, Kopfposition, Fotoqualität, Ausleuchtung, Haltung, Hintergrund, Brille und Gesichtsausdruck.
Format
- Bildgröße
Standardformat: 35 mm x 45 mm (Breite x Höhe) - Gesichtsbreite
Von Ohransatz bis Ohransatz 16 mm bis 20 mm - Gesichtshöhe
Ab 11 Jahre: von Kinn bis Oberseite des Kopfes mindestens 26 mm und höchstens 30 mm
Bis 10 Jahre: von Kinn bis Oberseite des Kopfes mindestens 19 mm und höchstens 30 mm
Kopfposition
Anforderungen an die Positionierung des Kopfs:
- Kopf muss vollständig abgebildet sein.
- Kopf muss zentriert abgebildet sein.
1. Kopf nicht vollständig abgebildet, 2. Kopf nicht mittig abgebildet, 3. vorschriftsgemäß
Fotoqualität
Anforderungen an die Qualität des Passfotos:
- in Farbe
- hinreichende Ähnlichkeit zwischen Bild und Person; Foto ist zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als sechs Monate
- natürliche Wiedergabe
- scharf, hinreichend kontrastreich und detailliert
- nicht beschädigt
- keine Kopie
- nicht bearbeitet
- gedruckt auf hochwertigem, glattem Fotopapier
- Auflösung von mindestens 400 dpi
Von links nach rechts: 1. unscharfes Foto, 2. Foto mit zu wenig Kontrast, 3. vorschriftsgemäß
Ausleuchtung
Anforderungen an die Ausleuchtung des Passfotos:
- gleichmäßig
- keine Unter- oder Überbelichtung
- kein Schatten im Gesicht oder im Hintergrund
- keine Reflexionen im Gesicht
- keine Reflexionen durch Accessoires
Von links nach rechts: 1. Reflexion (weiße Flecken), 2. Schatten im Gesicht, 3. vorschriftsgemäß
Haltung
Anforderungen an die Haltung:
- Kopf gerade nach vorn gerichtet
- Augen auf einer waagerechten Linie
- Kopf nicht geneigt
- Schultern gerade
Von links nach rechts: 1. Kopf geneigt, 2. vorschriftsgemäß
Hintergrund
Anforderungen an den Hintergrund im Passfoto:
- hellgrau, hellblau oder weiß
- einheitlich
- einfarbig
- keine Schattierungen
- ausreichend Kontrast zwischen Kopf und Hintergrund
Von links nach rechts: 1. Hintergrund nicht einfarbig, 2. vorschriftsgemäß
Brille
Anforderungen in Bezug auf Brillen:
- Augen nicht verdeckt
- komplett durchsichtige Gläser
- keine störenden Reflexionen
- kein Schatten
From left to right: 1. eyes not fully visible, 2. good passport photo
Facial appearance
- head uncovered
- face fully visible
- eyes fully visible
Ears do not have to be visible, as long as the width of the face is visible.
Von links nach rechts: 1. Augen nicht vollständig sichtbar, 2. vorschriftsgemäß
Gesichtsausdruck
Anforderungen an den Gesichtsausdruck:
- neutraler Gesichtsausdruck
- gerader Blick in die Kamera
- geschlossener Mund
Von links nach rechts: 1. Mund nicht geschlossen, 2. vorschriftsgemäß
Ausnahme: Religion
Müssen Sie aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen eine Kopfbedeckung tragen? Dann dürfen Sie dies auch auf dem Passfoto. Die Kopfbedeckung muss einheitlich und einfarbig sein und einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen.
Von links nach rechts: 1. Gesicht nicht vollständig sichtbar, 2. vorschriftsgemäß
Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren
Für Kinder im Alter von unter sechs Jahren gelten folgende Anforderungen nicht:
- Haltung: »Augen auf einer waagerechten Linie«, »Kopf nicht geneigt« und »Schultern gerade«
- Gesichtsausdruck: »neutraler Gesichtsausdruck«, »gerader Blick in die Kamera« und »geschlossener Mund«
Bitte beachten Sie: Wenn das Kind gestützt werden muss, darf dies nicht auf dem Bild sichtbar sein. Dies lässt sich vermeiden, indem die Hände von der Kleidung bedeckt werden.
From left to right: 1. visible support, 2. good passport photo
Ausnahme: körperliche oder medizinische Gründe
Wenn Sie aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, alle Anforderungen zu erfüllen, kann die das Reise- oder Ausweisdokument ausstellende Stelle eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Erlaubt oder nicht?
Auf dem Passfoto muss grundsätzlich das Gesicht des Antragstellers gut zu erkennen sein; das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
Was? | Ja oder nein? |
Bart | Ja |
Perücke | Ja |
Andere Frisur | Ja |
Langer Pony | Ja, allerdings müssen Augen und Gesicht vollständig sichtbar sein. |
Kind mit geschlossenen Augen | Nein |
Gelegentlicher Brillenträger | Ja, der Antragsteller darf selbst entscheiden, ob er die Brille aufsetzt oder nicht. |
Sonde | Ja |
Lippenstift oder anderes Make-up | Ja |
Piercings oder Tätowierungen im Gesicht | Ja |
Ohrringe | Ja |
Mütze oder Kappe | Nein. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen erlaubt, sie muss einheitlich und einfarbig sein. Eine Kopfbedeckung ist auch bei Haarausfall infolge einer medizinischen Behandlung erlaubt. |
Dasselbe Foto wie im Vorgängerdokument | Möglichst nicht, das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. |
Möchten Sie außerhalb der Niederlande ein Passfoto machen lassen?
Informieren Sie sich hier, was Sie bei der Anfertigung des Fotos bei einem Fotografen beachten müssen. (Informationen auf Englisch)