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Mein Pass oder Personalausweis ist mir im Ausland verlorengegangen oder gestohlen worden. Was nun?

Language selection:Deutsch

Ist Ihnen im Ausland Ihr Pass oder Ihr Personalausweis gestohlen worden oder verlorengegangen? Was Sie dann tun können, hängt davon ab, wann Sie das nächste Mal verreisen möchten.

Nächste Reise innerhalb von 5 Wochen

Möchten Sie innerhalb von 5 Wochen verreisen? Möglicherweise benötigen Sie dann ein Ersatzpapier. Mit einem solchen Papier können Sie vorübergehend auf Reisen gehen.

Ob ein Ersatzpapier ausreicht oder nicht, hängt davon ab, wo Sie sich aufhalten und wohin Sie reisen möchten: inner- oder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freinhandelszone (EFTA).

  1. Informieren Sie sich zunächst, welche Länder der EU und der EFTA angehören.
  2. Klicken Sie dann die auf Sie zutreffende Situation an und lesen Sie nach, ob Sie ein Ersatzpapier benötigen oder nicht.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Reise nicht in den nächsten 5 Wochen

Sie planen keine Reise innerhalb von 5 Wochen? Dann haben Sie ausreichend Zeit, einen neuen Pass oder Personalausweis zu beantragen, bevor Sie die Reise antreten.

Einen Pass oder Personalausweis beantragen Sie bei der niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Bedenken Sie aber, dass Sie möglicherweise nicht sofort einen Termin bekommen können. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert es normalerweise vier Wochen, bis Sie Ihren Pass oder Personalausweis abholen können.

Anzeige erstatten

Sie sind nicht verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl Ihres Passes oder Personalausweises anzuzeigen, eine Anzeige ist jedoch sinnvoll. Verlangen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Anzeige, Sie benötigen ihn möglicherweise zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder den Behörden vor Ort.

Verhinderung von Missbrauch

Stellen Sie sicher, dass Ihr gestohlener oder verlorengegangener Pass oder Personalausweis nicht missbräuchlich verwendet wird. Füllen Sie deshalb die Erklärung über den Verlust eines Reisedokuments (zweisprachig in niederländischer und englischer Sprache verfügbar) aus. Geben Sie die Erklärung persönlich bei der niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat in dem Land ab, in dem Sie sich gerade aufhalten.

Sobald Ihre Erklärung registriert ist, gilt Ihr Pass bzw. Personalausweis international als vermisst. So wird verhindert, dass ihn eine andere Person für Reisen nutzen kann. Sollten Sie allerdings Ihren Pass bzw. Personalausweis wiederfinden, können auch Sie ihn nicht mehr nutzen.

Ausweis-Login-Funktion sperren

Haben Sie nach dem 4. Januar 2021 einen Personalausweis ausgestellt? Dann können Sie sich mit Ihrem Personalausweis über DigiD anmelden. Wichtig ist, dass Sie die Login-Funktion gesperrt haben. Wenden Sie sich hierfür bitte an den DigiD-Helpdesk.

Aufenthaltstitel verloren oder gestohlen

Ist Ihre Aufenthaltstitel für die Niederlande im Ausland verlorengegangen oder gestohlen? Sie können keinen Ersatzpapier beantragen. Lesen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Aufenthaltstitel im Ausland verlorengegangen ist oder gestohlen wurde.

Andere Passangelegenheiten erledigen?

Lesen Sie hier nach, welche sonstigen Passangelegenheiten Sie noch außerhalb der Niederlande erledigen können.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).