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Kann ich eine DigiD beantragen, wenn ich nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums besitze?

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Wenn Sie weder die niederländische Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EWR-Landes besitzen, können Sie nur dann eine DigiD beantragen, wenn Sie eine Altersrente (AOW) beziehen oder demnächst beziehen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie keine DigiD beantragen. Sie können Ihre Angelegenheiten dann aber auf andere Weise regeln. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Behörde bzw. Organisation nach den Möglichkeiten.

Bezieher einer Altersrente

Beziehen Sie zurzeit oder in Kürze eine Rente nach dem Allgemeinen Altersrentengesetz (AOW)? Dann können Sie bei der Sozialversicherungsbank (SVB) online eine DigiD beantragen. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass Sie die Staatsangehörigkeit der Niederlande oder eines anderen EWR-Landes besitzen. Sie müssen aber eine Bürgerservicenummer (BSN) haben.

Kein Bezieher einer Altersrente

Beziehen Sie keine Rente nach dem Allgemeinen Altersrentengesetz (AOW)? Dann können Sie nur eine DigiD beantragen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Landes besitzen. Erkundigen Sie sich andernfalls bei der betreffenden Stelle nach anderen Möglichkeiten, Ihre Angelegenheiten zu regeln; Behörden und Organisationen sind verpflichtet, Ihnen eine solche Alternative anzubieten.

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